Institut für Rundfunkökonomie weist auf „lästige Folgen“ des Drei-Stufen-Tests hin

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – In einem für den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks erstellten Gutachten weist das Institut für Rundfunkökonomie an der Universität Köln auch auf die Folgen des Drei-Stufen-Tests hin.

„Nach den Vorgaben des Drei-Stufen-Tests muss der Rundfunkrat die Folgen berücksichtigen, die von neuen öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten auf andere Angebote ausgehen“ heißt es in dem Gutachten, das in der Reihe „Arbeitspapiere des Insituts für Rundfunkökonomie“ erschienen ist.

Der Drei-Stufen-Test habe Auswirkungen auf „Angebote kommerzieller Anbieter, etwa die im Mittelpunkt der medienpolitischen Auseinandersetzungen stehenden Online-Angebote der Verleger“ sowie auch auf „andere öffentlich-rechtliche Angebote und auf Angebote anderer nichtkommerzieller Anbieter, etwa des nichtkommerziellen Lokalfunks (freier Radios, offener Kanäle, des Bürgerrundfunks und des Hochschulradios) und der Vielzahl privater Internet-Foren und Weblogs“.
 
Unabhängig von der im Mittelpunkt des vorliegenden Gutachtens stehenden Notwendigkeit, die formal-rechtlichen Vorgaben des Drei-Stufen-Tests zu beachten, müsse sich „der Rundfunkrat der erhöhten Komplexität und Anforderungen bewusst sein, die diese Veränderungen der medialen Landschaft mit sich bringen“, schreiben die Autoren.
 
Zudem müsse der Rundfunkrat Strukturen schaffen, um für diese erhöhten Anforderungen gerüstet zu sein. Dazu gehöre „eine Ausweitung der Ressourcen und Arbeitshilfen, auf die er [der Rundfunkrat, Anm. d. R.] bei der Erfüllung seiner Aufgaben zurückgreifen kann, z. B. durch eine Vergrößerung des Gremienbüros oder/ und durch den Aufbau einer zentralen Service-Einrichtung, auf die die Rundfunkräte aller Anstalten zugreifen können“.
 
Auch werde – fallweise nach Bedarf oder regelmäßig in festen Bahnen – für die Beteiligungunabhängigen Sachverstands zu sorgen sein, wie er sich insbesondere in interdisziplinär ausgewiesenen Forschungseinrichtungen entwickeln und anreichern könne.
 
Damit allein könne es aber nicht getan sein. „Auch an die Mitglieder des Rundfunkrates selbst stellt der Drei-Stufen-Test höhere und wohl auch zeitintensivere Anforderungen als bisher“, heißt es in dem Gutachten. „Inwieweit diese noch mit einer Ehrenamtlichkeit vereinbar sind oder organisatorische Veränderungen erfordern, ist bereits im Vorfeld des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags intensiv diskutiert worden“.
 
Diese Diskussion werde unter Berücksichtigung der mit der Durchführung des Tests gewonnenen Erfahrungen fortzusetzen sein. „Man kann dies als lästige Folge des ´bürokratischen Monsters` Drei-Stufen-Test betrachten, oder auch als Chance für eine auch ohne den Drei-Stufen-Test erforderliche und wünschenswerte Fortentwicklung der Public-Service-Idee“.
 
Das Gutachten stellt neben den Folgen vor allem die rundfunkrechtlichen und rundfunkökonomischen Grundlagen dar, die der WDR-Rundfunkrat bei der Durchführung des Tests zu berücksichtigen hat. Zudem beschreibt das Arbeitspapier den (chrono-)logischen Verfahrensablauf. Das Gutachten wurde erstellt von Karen Sokoll und Dr. Viola Bensinger, beide Rechtsanwältinnen bei der internationalen Sozietät Olswang, Berlin, und Dr. Manfred Kops, Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln. [ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Institut für Rundfunkökonomie weist auf "lästige Folgen" des Drei-Stufen-Tests hi Bevor man den Inhalt eines Gutachtens in einer Überschrift zu charakterisieren versucht, sollte man es lesen. Diese Überschrift jedenfalls ist vollkommen irreführend. Manfred Kops
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