Hessische Landesregierung ignoriert Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wiesbaden – Roland Koch (CDU) kann es nicht lassen: Die von ihm geführte hessische Landesregierung aus CDU und FDP unternimmt einen erneuten Versuch, SPD-eigene oder SPD-nahe Gesellschaften aus dem privaten Rundfunk herauszuhalten.

Darüber berichtet die Frankfurter Rundschau (online). Ein erster Anlauf war 2008 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kassiert worden. Auch der neue Gesetzentwurf von Kochs Gnaden verstößt nach Einschätzung der Opposition gegen die Verfassung.
 
Bereits im Jahr 2000 hatte die damalige CDU/FDP-Regierung jede Beteiligung politischer Parteien am privaten Rundfunk verboten. „Das Gesetz betraf faktisch nur die SPD. Ihr gehört die Verlagsgesellschaft DDVG, die heute auch 40 Prozent der Frankfurter Rundschau besitzt. Die DDVG musste wegen des Gesetzes ihren 2,3-Prozent-Anteil an dem hessischen Privatsender FFH verkaufen“, schreibt die Frankfurter Rundschau.
 
Doch die Karlsruher Richter entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung von Parteien nicht verboten werden darf, sofern ihre politische Einflussnahme ausgeschlossen ist.
 
Den Vorschlag der SPD, nur Mehrheitsbeteiligungen zu verbieten, verwarf die Landesregierung von CDU und FDP. Stattdessen soll auch bei der nur minimalen Beteiligung einer Partei überprüft werden, ob dieser Gesellschafter „einen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder Programminhalte“ nehmen könne. Zuständig dafür wäre die Landesmedienanstalt.
 
„Wir wollen keinen Parteienfunk, sondern einen freien Rundfunk“, betonte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU), Ende vergangener Woche im Landtag. Mit Blick auf Kochs Aktivitäten in den ZDF-Gremien, in denen sich der Christdemokrat seit Wochen nachdrücklich bemüht, Einfluß zu nehmen, um den ZDF-Cheftredakteur abzusetzen, darf bezweifelt werden, ob dies die wahre Intension der CDU ist.
 
So bestritt auch Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir, dass es der Koch-Regierung um derartige Freiheit gehe.
 
Das Rundfunkgesetz soll vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das Verfassungsgericht hatte eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt. [mg]

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