Sieg für Premiere: Gericht untersagt Cybersky TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Im Rechtsstreit um Cybersky TV, einer Software, die Gratisfernsehen im Internet erlaubt, hat der Pay-TV-Sender auch in zweiter Instanz gewonnen.

Der Anbieter von Cybersky TV, TC Unterhaltungselektronik AG, unterlag vor dem Oberlandesgericht Hamburg.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 8. Februar 2006, dass der Anbieter dann für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen ist, sofern er die Eignung zum Missbrauch kenne, damit werbe und „die Möglichkeit einer Urheberrechtsverletzung damit ausdrücklich zum Anwendungsbereich seines Produkts erhebt“, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.
 
Mit diesem Urteil bestätigte das OLG Hamburg die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 26. April 2005. Das Landgericht Hamburg hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren die erlassene einstweilige Verfügung gegen TC Unterhaltungselektronik bestätigt. TCU war verboten worden, Cybersky TV anzubieten, weil mit der Software die Zuschauer kostenpflichtige Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif empfangen könnten. Cybersky TV ist eine Software, auf welcher die TV-Tauschbörse Cybertelly basieren sollte. TCU hatte seinerseits dagegen argumentiert, es finde eine „reine Datenübertragung“ nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet statt. [mg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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