Cardsharing in den eigenen vier Wänden – legal oder illegal?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Pay-TV-Abos sind preisintensiv, daher versuchen immer mehr Nutzer, auf sogenannte Sharing-Verfahren auszuweichen, um nicht mehr als ein Abonnement pro Pay-TV-Anbieter abschließen zu müssen.

In der aktuellen Ausgabe unseres Magazins DIGITAL FERNSEHEN zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten die findigen Tüftler mittlerweile gefunden haben und geben Ihnen außerdem Auskunft darüber, ob das Ganze überhaupt legal ist.

Der aus dem Englischen stammende Begriff „Sharing“ bedeutet nichts weiter als „teilen“. Beim Cardsharing wird also eine Pay-TV-Karte auf verschiedene Empfänger aufgeteilt. Dies geschieht im Regelfall über das Netzwerk. Allerdings unterscheidet man zwischen dem komplett illegalen Internetsharing und dem Haussharing. Beim Internetsharing verteilt ein zahlender Pay-TV-Abonnent seine Karte auf diverse andere Haushalte. Somit prellt er den Pay-TV-Betreiber um die monatlichen Kosten der anderen Nutzer. Dies ist eine Straftat, die mittlerweile viele Pay-TV-Veranstalter stark ahnden. Ebenfalls nicht offiziell freigegeben ist das so genannte Homesharing.
 
Ob das Homesharring gegen geltendes Recht verstößt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der DIGITAL FERNSEHEN, die ab sofort am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
Das komplette Inhaltsverzeichnis finden Sie hier. [cg]

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24 Kommentare im Forum

  1. AW: Cardsharing in den eigenen vier Wänden - legal oder illegal? was soll daran illegal sein? Ich zahle pro haushalt,nicht pro receiver. Und die Fernsehgebühr zahle ich auch nur pro haushalt und nicht Gerät.
  2. AW: Cardsharing in den eigenen vier Wänden - legal oder illegal? Also Premiere hat das nicht so gerne. Und ein Verstoß gegen die geltenden AGB ist juristisch uncool. Eine Smartcard pro Abo. Ich verstehe das so, daß man tatsächlich nicht pro Haushalt sondern pro Smartcard bezahlt. 1.3 Smartcard 1.3.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Premiere, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard pro Abonnementvertrag überlassen. Diese Smartcard berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse. Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein einzelnes in seinem Haushalt befindliches TV-Endgerät in Kombination mit einem einzelnen Digital-Receiver nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Premiere vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an der Smartcard. Wird die Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang der jeweilige Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang der Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten
  3. AW: Cardsharing in den eigenen vier Wänden - legal oder illegal? Was kostet denn die Option Cardsharing bei Premiere? Anscheinend kann man dies mit dem unternehmen vereinbaren ...
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