Medientreffpunkt: Heftige Diskussion um Drei-Stufen-Test

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in Deutschland steht den von der EU geforderten Drei-Stufen-Tests für Telemedien skeptisch gegenüber.

Das wurde auf einer Diskussion beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig deutlich.
 
Dr. Werner Hahn vom Norddeutschen Rundfunk sieht in dem vorgeschriebenen Verfahren gar ein Mittel, das den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk behindern und auf lange Sicht zugrunde richten soll. Der NDR hatte als eine der ersten ARD-Anstalten seine Internet-Mediathek einem so genannten Drei-Stufen-Test unterzogen. Dabei wurde geprüft, ob das NDR-Angebot die privaten Mitbewerber unzulässig gefährdet.

Der NDR-Jurist sagte, die Brüssler Gesetzes-Vorgaben atmeten den Geist des Neoliberalismus. Er halte von den Regelungen inhaltlich und handwerklich nichts, und fügte an, dass das abschließende Gutachten in einer Sprache formuliert sei, „die dem Normalmenschen nicht verständlich“ sei. Bei aller Kritik werde man sich aber an das Gesetz halten.
 
Nicht ganz so vernichtend fiel das Urteil von Prof. Dr. Gabriele Schade, MDR-Rundfunkrat aus. Sie koordiniert den derzeit laufenden Test für zwei Online-Angebote des MDR. Zwar hat auch sie Bedenken hinsichtlich der Effektivität des Verfahrens, weil immense finanzielle und personelle Kapazitäten gebraucht würden. Doch sieht Schade auch die Chance, durch den Drei-Stufen-Test mehr über die Inhalte nachzudenken.
 
„Die im Test vorgeschriebene Qualitätskontrolle tut dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gut“, entgegnete sie Hahn. Das sei zwar richtig, doch brauche man dafür kein Gesetzesmonster, die Qualitätskontrolle gehöre schließlich zu den Aufgaben der Rundfunkräte, konterte dieser.
 
Die vom MDR beauftragte Gutachterin, Dr. Doris Hildebrand beklagte die mangelnde Kooperationsbereitschaft der privaten Medien. So hätten diese keine wirtschaftlichen Daten preisgegeben, was eine korrekte Marktanalyse schwierig, wenn nicht sogar unmöglich mache. Dafür müsse in zukünftigen Drei-Stufen-Tests eine Lösung gefunden werden.
 
Die Drei-Stufen-Tests sind ab Juni 2009 für alle bestehenden und neuen Medienangebote des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gesetzlich vorgeschrieben. [cg]

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