Bayerische Medienanstalt weist Vorwürfe über Aufsichtspflichtverletzung zurück

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Vorwürfe seitens der Presse zurückgewiesen, nach denen die BLM ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt habe.

Dabei bezieht sich die BLM hauptsächlich auf die aktuelle Berichterstattung – v.a. der „Süddeutschen Zeitung“ – über Darlehen, die der ehemalige Vorsitzende des Medienrates, Klaus Kopka, und seine damalige Lebensgefährtin offensichtlich von den Betreibern des landesweiten bayerischen Fernsehanbieters C.A.M.P. TV erhalten haben.
 
Die dabei seitens der Presse erhobenen Vorwürfe gegen die BLM, ihrer Aufsichtspflicht über das von C.A.M.P. TV produzierte Programm „Bayern Journal“ nur unzureichend nachgekommen zu sein, weist die BLM heute in einer Mitteilung entschieden zurück. Die BLM überwacht die Sendungen des „Bayern Journals“ ebenso wie aller anderen von ihr genehmigten Hörfunk- und Fernsehanbieter nach einem bewährten System aus Anlass-, Routine- und Zufallskontrollen, verbreitet die Medienanstalt.

Zur angesprochenen Causa C.A.M.P. TV erklärt die BLM, zwischen Januar und Juni 1997 von 27 Verdachtsfällen insgesamt zehn aus ihrer Sicht eindeutige Fälle beanstandet und die künftige Ausstrahlung vergleichbarer Sendungen mit Sofortvollzug untersagt zu haben.
 
Im Jahr 2004 ist der Programmbeobachtung der BLM zudem eine gehäufte Berichterstattung über Risiko-Kapital-Fonds bei C.A.M.P. TV aufgefallen. Die einzelnen Beiträge seien jedoch medienrechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Dadurch hätte laut BLM der Eindruck entstehen können, dass die Themenauswahl und Darstellung möglicherweise von der Pharmaindustrie beeinflusst worden wäre. Der programmliche Befund war jedoch nicht eindeutig und es gab keine verwertbaren Hinweise auf mögliche Geldflüsse.
 
Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor über klare Belege für Schleichwerbung, die der Redaktion vorlägen, berichtet. Die Landeszentrale erklärt nun wiederum, dass ihr bisher die Belege für Schleichwerbung bei C.A.M.P. TV, die der Süddeutschen Zeitung angeblich vorliegen, nicht zur Verfügung stünden, diese jedoch bei C.A.M.P. TV bereits angefordert worden seien.
 
In aller Regel ist für die Aufsicht der Nachweis von Zahlungen für Produktplatzierungen im Programm nicht möglich. Die Beurteilung, ob Schleichwerbung vorliegt oder nicht, reduziere sich in diesen Fällen auf die Bewertung der programmlichen Darstellung. Da die betroffenen Sender in aller Regel gegen Beanstandungen rechtlich vorgehen, muss die BLM die Indizien aus der Programmgestaltung zu einer so eindeutigen Beweiskette zusammenfügen, dass ein Beanstandungsbescheid einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Dies macht eine sehr sorgfältige Abwägung im Einzelfall erforderlich, so die BLM weiter.
 
Auch einen Zusammenahng zwischen den Darlehen an Herrn Kopka und einer mangelnden Aufsicht über den Anbieter C.A.M.P. TV gehen der Medienanstalt zufolge völlig an den Tatsachen vorbei, weil Beanstandungen von Einzelverstößen, also z.B. von Schleichwerbung, nicht vom Medienrat entschieden werden.
 
Dazu kommt, dass bei der letzten Verlängerung der Genehmigung von C.A.M.P. TV im Mai 2002 in der Vorlage für die Medienräte ausführlich über die Verdachtsfälle von Schleichwerbung und den Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgericht München berichtet wurde. Der plural zusammengesetzte Medienrat hat damals einstimmig für eine Verlängerung der Genehmigung votiert. [cg]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Bayerische Medienanstalt weist Vorwürfe über Aufsichtspflichtverletzung zurück Nennt man sowas nicht mehr Bestechung und Korruption? Achso nein hier im Amigoland heißt das Freunderlwirtschaft
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