Roland Koch wird sich nicht aus ZDF-Fernsehrat zurückziehen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch wird sich nicht aus dem ZDF-Fernsehrat zurückziehen, bestätigte der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Stefan Grüttner, indirekt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage.

„Wir wollen keinen Parteienfunk, sondern einen freien Rundfunk“, betonte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU), jüngst im Hessischen Landtag (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Dem voraus ging eine heftige Diskussion im Hessischen Landtag, ob ein Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung (CDU/FDP), die Beteiligung politischer Parteien am privaten Rundfunk zu verbieten, erneut gegen einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt.
 
Dieser Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes wurde im Hessischen Landtag am 21. April in erster Lesung beraten.

Die Karlsruher Richter hatten bereits im Jahr 2000 festgelegt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Parteien nicht verboten werden darf, sofern ihre politische Einflussnahme ausgeschlossen ist. Ein erster Anlauf von Roland Koch im vergangenen Jahr, SPD-eigene oder SPD-nahe Gesellschaften aus dem privaten Rundfunk herauszuhalten, war vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden.
 
„Roland Koch versucht, seine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu leugnen“, sagte ein Sprecher der Grünen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage. „Koch versucht jetzt eine Gesetzesneuformulierung zu kriegen, die es so darstellt, als wäre es nicht zulässig, dass Parteien sich beteiligen, obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es gerade zulässig ist“.
 
Angesichts der Forderung Grüttners nach einem freien Rundfunk fragte DIGITAL FERNSEHEN bei ihm an, ob dies gleichzeitig bedeutet, dass sich Ministerpräsident Koch auch umgehend aus dem ZDF-Verwaltungsrat zurückzieht.
 
Darauf antwortete Grüttner: „Beide Fallkonstellationen haben thematisch nichts miteinander zu tun“ und führte stattdessen aus: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft die Frage der Zulassung bzw. Beteiligung von Parteien oder Wählergruppen an privaten Rundfunkveranstaltern. Herr Ministerpräsident Koch ist Mitglied des Verwaltungsrates des Zweiten Deutschen Fernsehens, mithin eines Organes einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, für die § 24 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages explizit vorgibt, dass dem Gremium fünf Vertreter der Länder anzugehören haben.“[ar]

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