EU-Rundfunkmitteilung: WDR-Rundfunkrat mahnt Klarstellungen an

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – Der WDR-Rundfunkrat hat Änderungen an dem Entwurf für eine neue EU-Rundfunkmitteilung angemahnt.

In der sogenannten Rundfunkmitteilung will die EU-Kommission festlegen, wie sie die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa anzuwenden gedenkt.
 
Der Rundfunkrat verwies in seiner neuesten Stellungnahme darauf, dass er „die Notwendigkeit für eine umfassende Überarbeitung der Rundfunkmitteilung von 2001“ nicht sehe. Nach wie vor bestehe die Einschätzung fort, dass „es sich bei der deutschen Rundfunkgebühr nicht um eine staatliche Beihilfe handelt“, bekräftigte der Rundfunkrat unter Vorsitz von Reinhard Grätz.
 
Eingedenk dieser grundsätzlichen Positionen stellte das Gremium fest, dass die EU-Kommission den ersten Entwurf im Zuge des Konsultationsverfahrens an einigen Stellen erfreulicherweise geändert habe, an anderen Stellen aber weiterhin Klarstellungen erforderlich seien.
 
Positiv wertete das Gremium, dass der neue Entwurf der EU-Kommission in Bezug auf Erteilung und Definition des Programmauftrags „weniger Regelungsdichte“ enthalte und damit „eher Rücksicht auf die kulturelle Eigenständigkeit und die besondere rechtliche Situation des jeweiligen Landes“ nehme.
 
Der Rundfunkrat unterstütze die Klarstellung, dass die Definition des öffentlichen-rechtlichen Auftrags unter die Kompetenz der Mitgliedstaaten falle. Begrüßt wurde ferner, dass sich die Kommission nunmehr darauf beschränken wolle, die Definition des öffentlichen Auftrags lediglich auf „offensichtliche Fehler“ zu überprüfen.
 
Als weiteres Entgegenkommen wertet der Rundfunkrat das Zugeständnis, dass Aufsicht und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt werden können. Auch der in den neuen Entwurf aufgenommene „akzentuierte Grundsatz der Technologieneutralität“ wurde vom Rundfunkrat begrüßt.
 
Klarstellungsbedarf sieht das Gremium dagegen weiterhin hinsichtlich der Definition der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Medienmarkt. Die EU-Kommission sieht die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur zum Privatfunk, sondern auch zu Zeitungsverlagen und übrigen Printmedien im Internet in einem Konkurrenzverhältnis.
 
Für klärungsbedürftig hält das Gremium u.a. auch Formulierungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbung, kommerziellen Gewinnspielen, Sponsoring und Merchandising beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Manche Formulierungen lassen darauf schließen, dass die Kommission den öffentlich-rechtlichen Systemen Sponsoring und Werbung generell untersagen wolle.
 
Sollte dies beabsichtigt sein, „müsse dringend darauf hingewiesen werden, dass eine solche restriktive Maßnahme zu einer nicht zu verantwortenden Vielfaltseinschränkung führen würde“. Denn mit einem Werbe- und Sponsoringverbot wäre der Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Sportveranstaltungen verbunden, da deren Übertragung ohne Sponsoring nicht mehr möglich sei: Der WDR-Rundfunk wendet sich entschieden gegen eine solche Disbalance im dualen System. [mg]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: EU-Rundfunkmitteilung: WDR-Rundfunkrat mahnt Klarstellungen an "Denn mit einem Werbe- und Sponsoringverbot wäre der Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Sportveranstaltungen verbunden, da deren Übertragung ohne Sponsoring nicht mehr möglich sei: Der WDR-Rundfunk(-rat) wendet sich entschieden gegen eine solche Disbalance im dualen System." Dann bekäme es die EU aber mit Wurst-Uli zu tun... Klaus
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