Medienrat lehnt Verlängerung der Anbietertätigkeit von C.A.M.P. TV ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat eine Neuausschreibung von 80 Prozent der Sendezeitanteile am landesweiten Fernsehfenster am Wochenende („Bayern Journal“) beschlossen.

Wie die BLM mitteilt, hat der Medienrat den Antrag auf Fortsetzung der Anbietertätigkeit der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH, die derzeit 80 Prozent der Sendezeitanteile am Bayern Journal hält, abgelehnt.
 
Die 20 Prozent Sendezeitanteile, die vom MAZ-Studio München Ralf Bernhard GmbH gehalten werden, sollen von der Ausschreibung unberührt bleiben. Dem Medienrat soll in der ersten Sitzung nach der Sommerpause ein genehmigungsfähiges Organisationsergebnis vorgelegt werden.

Die Ablehnung der Verlängerung der Anbietertätigkeit der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH ist Konsequenz des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters Ralph Burkei, der über 50 Prozent der Gesellschaftsanteile verfügt hatte. Die neue Minderheitenbeteiligung von Frau Dr. Piller stellt nach Ansicht des Medienrats die medienrechtliche erwünschte Vielfalt nicht her. Die erforderliche Neuorganisation soll in einem transparenten Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung erfolgen.
 
Zu einer neuen Lösung unter Beteiligung auch der alten Gesellschafter ohne Neuausschreibung konnte sich der Medienrat nicht entschließen. Maßgeblich dafür war, dass der Geschäftsführer der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH, Herr Ralph Piller, Darlehensverträge zwischen der TV Finanz GmbH und Frau Adelt, der damaligen Lebensgefährtin des ehemaligen Medienratsvorsitzenden Klaus Kopka, unterzeichnet hatte und andererseits ein konkreter Anfangsverdachts für mehrere Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung.
 
Die in diesem Zusammenhang geäußerten Vorwürfe der Presse, die BLM habe ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, wies die Medienanstalt letzte Woche entschieden zurück (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Auf Grund beider Sachverhalte kann der Medienrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostizieren, dass die C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft erwarten lässt, in Zukunft die rechtlichen Bestimmungen und die Auflagen der Landeszentrale einzuhalten. [cg]

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