Set-Top-Boxen-Industrie beschließt „Interessengemeinschaft Lizenznehmer“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die Hersteller und Distributoren der Marken Boca, Chess, Comag, Faval, Logi Sat, Microm, Morgan’s, Neuling, Set One und Titan haben die „Interessengemeinschaft Lizenznehmer“ gegründet.

Ziel der Interessengemeinschaft ist es, „sich gemeinsam für die Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Unterhaltungselektronikbranche, insbesondere im Bereich Satellitenempfangstechnik, einzusetzen“, teilt die Interessengemeinschaft Lizenznehmer i.Gr. heute mit, die am 19. Mai gegründet wurde.

Da für die Herstellung und den Vertrieb von u.a. Set-Top-Boxen der Erwerb einer Vielzahl an Lizenzen auf Grundlage zahlreicher Patente erforderlich sei, entstehe zwischen denjenigen Unternehmen, welche für entsprechende Lizenzen Millionenbeiträge aufwenden und Unternehmen, die ihren Pflichten zur ordnungsgemäßen Lizenzierung nicht nachkommen, eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.
 
„Für Lizenzen fallen pro Set-Top-Box Kosten bis zu zehn Euro und mehr an. So ein Betrag ist in der von erheblichem Wettbewerb und geringen Margen geprägten Branche selbstverständlich kaufentscheidend. Hinzu kommen weitere Kosten für administrativen Aufwand und Verwaltung“, so der mit der rechtlichen Beratung im Zuge der Gründung der Interessengemeinschaft beauftragte Rechtsanwalt.
 
„Die Interessengemeinschaft will daher gezielte Aufklärungsarbeit betreiben, auf den Missstand dieser Ungleichheit zwischen lizenzierten und nicht lizenzierten Unternehmen hinweisen sowie betroffene Gruppen in den nachfolgenden Handelsstufen, wie z.B. Fachhändler, Cash&Carry Märkte oder Handelskonzerne, auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufmerksam machen.“
 
Hersteller und Distributoren, welche die erforderlichen Lizenzen nicht erwerben, oder abnehmende Händler, die neben ihren Lieferanten gleichermaßen zur Verantwortung gezogen werden können, machen sich nach aktueller Rechtslage nicht nur zivilrechtlich haftbar, sondern auch strafbar nach § 142 PatG, geahndet mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, berichtet die Interessengemeinschaft Lizenznehmer.
 
Geschäftsführer und unter Umständen auch leitende Angestellte im Einkauf und Vertrieb seien zudem persönlich haftbar. Hierbei helfe auch eine Haftungsbeschränkung, etwa durch eine GmbH, nicht. Die Arbeit der Interessengemeinschaft Lizenznehmer wird daher laut eigenen Angaben ebenfalls zur Minderung von Haftungsrisiken für nachgelagerte Ebenen der Branche führen. [ar]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Set-Top-Boxen-Industrie beschließt "Interessengemeinschaft Lizenznehmer" Die verkaufen doch alle die selben Receiver mit anderen Frontblenden. Einige haben sogar die selben Chefs (z.B. Boca und Comag) Sehr witzig. -Zahni
  2. AW: Set-Top-Boxen-Industrie beschließt "Interessengemeinschaft Lizenznehmer" Na, da sind wir mal gespannt ob noch der ein oder andere fehlende Hersteller im Preiseinstieg mitmacht. Überwiegend hier findet das Verweigern von Zahlungen an die Lizenzgeber statt. Und um zu verhindern, das man z.B. den Stand dicht macht, wird der ein oder andere auch nicht mehr auf den Branchenmessen auftauchen
  3. AW: Set-Top-Boxen-Industrie beschließt "Interessengemeinschaft Lizenznehmer" Tja, dann ist es halt einfacher eine Interessengemeinschaft zu bilden. Das klappt dann auch da man sich immer (selbst) einig ist.
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