Sat-Recht: Laufzeiten von Kabelverträgen

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Leipzig – Einen Kabelanschluss hat vor allem ein Großteil von in Städten lebenden TV-Sehern – Aber kennen Sie den Inhalt und vor allen Dingen die Dauer Ihres Vertrages?

Gesetzlich gibt es keine Beschränkungen der Vertragsdauer.

Das betrifft Verträge zwischen den Kabelnetzbetreibern und der Wohnungswirtschaft bzw. privaten Haushalten. Daher muss – wie so oft in der Justiz – eine Abwägung im Einzelfall stattfinden, bei der die Belanger der einzelnen Parteien gegenübergestellt und abgewogen werden müssen. Dafür gibt das Bürgerliche Gesetzbuch eine Orientierungshilfe vor. Benachteiligung ist hier der springende Punkt.

Werden vom Verfasser des Vertragsformulars beispielsweise Klauseln eingefügt, die ihn selber bevorteiligen, dem Vertragspartner jedoch dadurch Nachteile entstehen, gehen die Richter von Benachteiligung aus. Wie solch eine Benachteiligung hinsichtlich Dauer von Verträgen aussehen kann, sagen wir Ihnen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
 
 
 
Wenn auch Sie ein rechtliches Problem haben, können Sie sich an unsere Rechtsanwältin Susanne Sprotte wenden. Sie berät Sie zu Fragen und Problemen rund um das Sat-Recht:
 
Sat-Recht-Hotline: 0900 1 DIGITV (0900 134 4488)
Mo und Mi 10.00 bis 13.00 Uhr, Do 14.00 bis 19.00 Uhr (1,86 Euro/Minute) oder im Internet[mg]

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