Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler „tat- und schuldangemessen“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Ende des letzten Jahres ging der Prozess gegen einen Großhändler von Piraterie-Zubehör in Hamburg nach mehr als drei Jahren mit einer ausgesprochenen Gefängnisstrafe von acht Monaten auf Bewährung zu Ende.

Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek sah zunächst lediglich eine Geldstrafe vor, die Staatsanwalt legte allerdings Berufung gegen dieses Urteil ein. Für den zuständigen Staatsanwalt Rüdiger Spendel „stellte die Tat angesichts des Umfangs der gehandelten Karten und angesichts des für die betroffene Firma Premiere daraus resultierenden erheblichen wirtschaftlichen Schadens eine erhebliche Straftat dar“, so Spendel im Interview mit DIGITAL FERNSEHEN.

Der Angeklagte hatte insgesamt 1 400 Cerebro-Karten gehandelt. Wie Spendel gegenüber DF erwähnt, hatte der „Händler“ bei der bei ihm erfolgten Durchsuchung noch 809 Karten im Besitz. „Angesichts dieser Menge von Karten ist der Angeklagte als Großhändler anzusehen. Vor diesem Hintergrund war eine Freiheitsstrafe tat- und schuldangemessen.“ Zudem bezeichnet der Staatsanwalt den durch den Verkauf dieser Cerebro-Karten verursachten Schaden für die Pay-TV-Plattform Premiere als „existenzgefährdend“.
 
Spendel geht nun davon aus, dass diesem ersten Urteil auf Landgerichtsebene eine richtungsweisende Bedeutung zukommen wird.
 
Kunden des Verurteilten müssen allerdings nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen: „Da die Strafbarkeit der dem Verurteilten zur Last gelegten Strafvorschrift an das gewerbliche Verbreiten der Karten anknüpft, sind keine weiteren Ermittlungsverfahren gegen die Erwerber der Karten eingeleitet worden“. [cg]

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18 Kommentare im Forum

  1. AW: "tat- und schuldangemessen" Nur mal so am Rande; Wenn einer für einen Totschlag 3 Jahre Knast bekommt, sind 8 Monate für eine simple Gewinnschmälerung für Premiere (die jetzt zum gefühlten 20. mal ihren Namen wechsel ) - wovon natürlich nicht jeder ein regulärer Kunde geworden wäre - 8 Monate "tat- und schuldangemessen"" ? Da zeigt sich nun einmal wieder, dass wir in einer Kapitalistischen Gesellschaftsform leben: es gibt halt nichts wichtigeres als GELD. (nein, bin und war nie ein Zonenkind )
  2. AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen" Du hast ne Menge versäumt. Ein ZumWinkel kriegt Bewährung, auch angemessen-angeblich, weil er jammert das ihn das Urteil verarmen läßt, danach geht er zur Post und läßt sich seine Pension auszahlen. Zu sowenig wird er verurteilt, weil die Behörden 12 Stunden zu spät kamen. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Ich denke. Der ZumWinkel ist eine wichtige Stütze der Gesellschaft, der andere wollte sich nur auf Kosten selbiger bereichern.
  3. AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen" So mal er ja schon im Strafverfahren verurteilt, siehts überhaupt nicht gut für Ihn aus.
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