Medienanstalten sehen Korrekturbedarf bei Drei-Stufen-Test

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Bei der Auswertung von Ablauf, Durchführung und Ergebnissen erster Gutachten im Rahmen des Drei-Stufen-Testes sehen die Landesmedienanstalten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern Korrekturbedarf.

Nach Auffassung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sind die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages noch nicht hinreichend umgesetzt, berichtet die DLM in einer Pressemitteilung. So sei eine sachlich ausgewogene Ergebnisfindung bei den vorliegenden Gutachten nicht gegeben, so dass die Ergebnisse zum Vorteil der Auftraggeber beliebig gesehen werden könnten. Bei allen Gutachten seien öffentlich-rechtliche Angebote per se als höherwertig einzustufen als private Angebote, bemängelt die Direktorenkonferenz.

Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte sich eigenen Angaben zufolge in den letzten Wochen intensiv mit den Verfahren und den Gutachten zur NDR-Mediathek und zu den geplanten Online-Angeboten Kikaninchen.de und Kika Plus beschäftigt.
 
Neben handwerklichen Fehlern kritisiert die DLM auch falsche und unbegründete Schlüsse und Interpretationen zu den ökonomischen Auswirkungen auf die privaten Angebote, Erlösaussichten sowie Werbemärkte und deren Entwicklung. Bei der Marktdefinition ermitteln die Landesmedienanstalten „eine Beliebigkeit bei der methodischen Vorgehensweise. Dazu sehen die Landesmedienanstalten teilweise mangelnde Repräsentativität bei der Datenerhebung“, heißt es in der Mitteilung.
 
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen und ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. [ar]

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