Weiter Kritik für Roland Kochs Privatrundfunkgesetz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt am Main – Im zuständigen Ausschuss des hessischen Landtags stufte derJuraprofessor Martin Morlok die Pläne des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) als „verfassungswidrig“ ein.

Kritisch gesehen werden Kochs Pläne auch von der SPD-eigenen Verlagsgesellschaft DDVG und dem Sender ffh, die schwere Bedenken äußerten, berichtet die „Frankfurter Rundschau“.
 
„Wir wollen keinen Parteienfunk, sondern einen freien Rundfunk“, betonte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU), jüngst im Hessischen Landtag (DIGITAL FERNSEHEN).
 
Dem voraus ging eine heftige Diskussion im Hessischen Landtag, ob ein Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung (CDU/FDP), die Beteiligung politischer Parteien am privaten Rundfunk zu verbieten, erneut gegen einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt.

Die Karlsruher Richter hatten bereits im Jahr 2000 festgelegt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Parteien nicht verboten werden darf, sofern ihre politische Einflussnahme ausgeschlossen ist. Ein erster Anlauf von Roland Koch im vergangenen Jahr, SPD-eigene oder SPD-nahe Gesellschaften aus dem privaten Rundfunk herauszuhalten, war vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden.
 
„Roland Koch versucht, seine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu leugnen“, sagte ein Sprecher der Grünen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage. „Koch versucht jetzt eine Gesetzesneuformulierung zu kriegen, die es so darstellt, als wäre es nicht zulässig, dass Parteien sich beteiligen, obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es gerade zulässig ist“.
 
Angesichts der Forderung Grüttners nach einem freien Rundfunk fragte DIGITAL FERNSEHEN bei ihm an, ob dies gleichzeitig bedeutet, dass sich Ministerpräsident Koch auch umgehend aus dem ZDF-Verwaltungsrat zurückzieht.
 
Darauf antwortete Grüttner: „Beide Fallkonstellationen haben thematisch nichts miteinander zu tun“ und führte stattdessen aus: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft die Frage der Zulassung bzw. Beteiligung von Parteien oder Wählergruppen an privaten Rundfunkveranstaltern. Herr Ministerpräsident Koch ist Mitglied des Verwaltungsrates des Zweiten Deutschen Fernsehens, mithin eines Organes einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, für die § 24 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages explizit vorgibt, dass dem Gremium fünf Vertreter der Länder anzugehören haben.“
 
„Über die Beteiligung politischer Parteien eröffnen sich subtile Möglichkeiten indirekter staatlicher Einflussnahme auf die publizistische Tätigkeit des Rundfunks, denen es durch normative Vorkehrungen zu begegnen gilt“, sagte Dr. Natalie Krieger, die Referentin für Recht und Verfassung der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag im Interview gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
 
„Wir werden daher beantragen, das Gesetz um einen Publizitätsvorschrift zu ergänzen, nach der die Beteiligungsverhältnisse offen zu legen sind“. So werde dem Nutzer eine eigenständige Beurteilung der jeweiligen Einflussnahmemöglichkeiten ermöglicht. [ar]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Weiter Kritik für Roland Kochs Privatrundfunkgesetz Wozu die Aufregung? Bei den Öffentlich-Rechtlichen können die politischen Parteien direkt und gar nicht subtil über die entsprechenden Gremien (z. B. Rundfunkräte) ihre staatliche Einflußnahme ausüben. Ist schon ein echter Kalauer, dass die SED-Nachfolgeorganisation eine "Referentin für Recht und Verfassung" hat.
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