Hintergrund: Was ist die „digitale Dividende“?

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Berlin – Der Weg zum schnellen Internet-Ausbau auf dem Land ist frei – der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung zu, mit der auch Frequenzen, die durch die Digitalisierung des Rundfunks und des Fernsehens frei geworden sind, für mobile Breitband-Internetverbindungen genutzt werden können – der „digitalen Dividende“.

Die Bundesregierung will bis Ende 2010 schnelles Surfen im Internet in ganz Deutschland ermöglichen. Bis 2014 sollen drei Viertel der Bundesbürger über besonders leistungsfähige Verbindungen von mindestens 50 Megabit pro Sekunde ins Internet gehen können. Die Deutsche Telekom teilte mit, der nächste wichtige Schritt sei jetzt die Versteigerung, bei der die Frequenzen Ende 2009/Anfang 2010 vergeben werden sollen.

Nach Schätzungen sind zurzeit rund fünf Millionen Bundesbürger noch vom schnellen Internet abgeschnitten, vor allem auf dem Land. Der zügige Ausbau stand auf der Kippe, weil die Länder ihre Entscheidungen wegen der ungelösten Kostenfrage vertagt hatten. Anfang Juni gab es dann die Einigung – danach übernimmt der Bund im Wesentlichen die Kosten bei der Umstellung von Frequenzen, wenn es zu Schäden kommt. Die Telekommunikationsbranche erwartet von dem weiteren Ausbau zusätzliche Arbeitsplätze.
 
Es gibt aber auch Zweifel, ob die Pläne ausreichen. Die Nutzung von frei gewordenen Frequenzen könne nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein im Bemühen, den Zugang zu schnellen Internetverbindungen zu verbessern, sagen Fachleute. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisierte jedoch, die Frequenzen reichten nicht aus, um die weißen Flecken auf der Breitband-Landkarte zu schließen. Um die unterschiedliche Versorgung anzugleichen, müssten ländliche Regionen langfristig mit Glasfaser ans Netz angeschlossen werden, teilte der Verband in Köln mit.
 
Andere Verbände wiederum kritisieren, dass dadurch der Fernsehempfang über Kabel und Terrestrik sowie Funkmikrofone gestört werden könnte. Eine Prüfung wird nun angestrebt. [fp]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Hintergrund: Was ist die "digitale Dividende"? Welche "digitale Dividende"? Es gibt in D'land KEINE "digitale Dividende"! Wisst ihr bei DF nicht, dass der Frequenzbereich von 790 bis 862 MHz (Kanäle 61 bis 69) in D'land vom analogen terrestrischen Fernsehen gar nicht genutzt worden ist. Die Kanäle 64 bis 66 sind erst 2004 dem digitalen terrestrischen Fernsehen zugewiesen worden. In NRW sind sie mangels Nachfrage der Programmanbieter nur übergangsweise genutzt worden, in Nordd'land und im Südwesten überhaupt nicht. In Hessen und Bayern ist K 64 bzw. 66 noch in drei Gebieten übergangsweise in Betrieb. Fazit: Was das Fernsehen früher nicht besessen hat und heute auch nicht benötigt, kann man ihm nicht wegnehmen.
  2. AW: Hintergrund: Was ist die "digitale Dividende"? Du solltest Politiker werden - da denkt man auch nur kurzfristig in Legislaturperioden... Ganz Europa stellt sich um auf HDTV, nur in der BRD verhindern Lobby und dumme Politiker, dass die TV-Zukunft auch für terrestrische Fernsehzuschauer möglich wird! Der größere Bandbreitenbedarf bedingt die Erweiterung der UHF-Kanalanzahl zumindest in der Übergangszeit, ähnlich wie beim Übergang zu DVB-T. "eine mit der Rundfunkübertragung über Kabel und DVB-T verträgliche Einführung mobiler Datendienste" ist technisch genau so unsinnig wie eine Doppelnutzung der deutschen Autobahn mit Kraftfahrzeugen und mit Fahrrädern - einer von beiden kommt "unter die Räder"! Das dumme Schlagwort "digitale Dividende" stammt übrigens aus Zeiten, als Lehman Brothers noch Vorbild für die Banker waren... Klaus
  3. AW: Hintergrund: Was ist die "digitale Dividende"? Der Begriff "digitale Dividende" ist von der EU-Kommission (Medienkommissarin Reding) in die Welt gesetzt worden. Die EU-Kommission rechnet so (Beispiel): Analog: sechs Programmketten -> 6 Bedeckungen Digital: 1 Multiplex mit 6 Programmplätzen -> 1 Bedeckung nötig -> Rest = digitale Dividende Also: zusätzliche Programme = digitale Dividende HDTV = digitale Dividende Mobil-TV (DVB-H) = digitale Dividende DAB(+)/DMB im Band III = digitale Dividende Mobilfunk im Band V = digitale Dividende Demgegenüber hat der deutsche Rundfunkstaatsvertrag bei der Digitalisierung der Terrestrik den Besitzstand an Frequenzen berücksichtigt: ÖR: 1 analoge Bedeckung (1 Programm) -> 1 digitale Bedeckung (1 Multiplex) privat: je 1 Multiplex für die zwei großen Ketten als Ersatz für die Aufgabe der vielen Einzelfrequenzen; 1 Multiplex für restliche Programmanbieter
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