Mehr als 30 Bewerber für Sendezeitanteile am „Bayern Journal“

0
31
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

München – Auf die Neuausschreibung von 80 Prozent der Sendezeitanteile am landesweiten Fernsehfenster am Wochenende („Bayern Journal“) sind mehr als 30 Bewerbungen bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingegangen.

Wie die BLM heute mitteilt, besteht für die weiteren 20 Prozent Sendezeitanteile eine bis zum 30. September 2010 befristete Genehmigung für die MAZ Studio München Ralph Bernhardt GmbH. Zu den Bewerbern für das Fernsehfenster gehören u.a. Constantin Entertainment GmbH, Focus TV Produktions GmbH, Süddeutsche TV GmbH sowie die Welt der Wunder GmbH.

Den Antrag der C.A.M.P. TV Fernsehgesellschaft mbH, die Fortführung der Anbietertätigkeit zu genehmigen, lehnte der Medienrat in seiner Sitzung am 14. Mai ab (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Genehmigungspflicht war durch die Änderung der Gesellschafterzusammensetzung in Folge des Todes von Ralph Burkei entstanden. Bei einer Änderung im Gesellschafterkreis um 50 Prozent und mehr sieht die Fernsehsatzung der Landeszentrale die Neuausschreibung als Regelfall vor.
 
Die Neuorganisation des Fernsehfensters in einem transparenten Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung eröffnet der BLM zufolge allen Bewerbern gleiche Zugangschancen und ermöglicht die umfassende Prüfung des Vorliegens aller rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen. Die BLM hat die Genehmigung von C.A.M.P. TV mit einer Auslauffrist bis zum 25. Oktober widerrufen. Die sofortige Vollziehung des Genehmigungswiderrufs wurde zwischenzeitlich angeordnet.
 
Übertragen wird das Bayern Journal via Kabel und DVB-T in den Programmen von Sat 1 (samstags, 17.45 – 18.45 Uhr) und RTL (sonntags, 17.45 – 18.45 Uhr). Die Genehmigung beinhaltet zur Zeit auch eine dreiminütige Abendwerbeschiene gegen 20 Uhr. Die Finanzierung erfolgt über Werbung der Fernsehfensteranbieter und durch einen Finanzierungsbeitrag der Hauptprogrammveranstalter RTL und Sat 1 nach § 23 der BLM-Fernsehsatzung.
 
Das landesweite Fernsehfenster soll als aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm gestaltet werden, mit Beiträgen zum bayernweiten Geschehen aus den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales. Ziel der Neuorganisation ist ein gemeinschaftlicher Programmbetrieb der berücksichtigten Bewerber mit dem bereits genehmigten MAZ Studio München (20 Prozent). Die Landeszentrale behält sich allerdings vor, die Sendeplätze auf RTL und Sat 1 getrennt zu vergeben.
 
Die Bewerbungen werden nun für das Organisationsverfahren ausgewertet, und das Ergebnis zunächst in den Ausschüssen des Medienrates beraten. Eine Entscheidung ist für die erste Medienratssitzung nach der Sommerpause am10. Oktober geplant. Das neu zu genehmigende Anbieterkonsortium soll den Sendebetrieb am Wochenende 31. Oktober/1. November aufnehmen. [cg]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum