Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Das Landgericht Erfurt (LG Erfurt) hat festgestellt, dass Antennengemeinschaften Kabelnetzbetreiber sind und Lizenzentgelte zahlen müssen.

Das LG Erfurt (Az: 3 O 1618/08) hat in einem Urteil vom 26. Februar 2009 festgestellt, dass Antennengemeinschaften Kabelnetzbetreiber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind
und für die Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen Lizenzentgelte an die Verwertungsgesellschaft VG Media leisten müssen.
 
Eine Antennengemeinschaft hatte den Abschluss eines Lizenzvertrags mit der VG Media und die Zahlung von Lizenzentgelten verweigert. Dabei handelte es sich um eine als nichtrechtskräftiger Verein organisierte Interessensgemeinschaft für privates Kabelfernsehen, die Kabelempfangs- und Verteileranlagen zur Bereitstellung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen betreibt.

Das LG Erfurt verurteilte die Antennengemeinschaft zur Unterlassung der Weitersendung. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Antennengemeinschaft verpflichtet ist, jeden in der Vergangenheit durch die rechtswidrige Weitersendung entstandenen Schaden zu ersetzen.
 
Eine Antennengemeinschaft, die Fernseh- und Hörfunkprogramme über Kabel an ihre Mitglieder weitersendet, sei nicht nur technischer Dienstleister, sondern auch urheberrechtlich für den Betrieb des Kabelnetzes verantwortlich, argumentierten die Richter des LG Erfurt. Die Rechtsform der Antennengemeinschaft sei dabei nicht relevant.
 
Eine Weitersendung an die Öffentlichkeit liege vor, denn die Antennengemeinschaft sende an alle Personen, die sich in den angeschlossenen Haushalten aufhalten würden und damit an einen offenen Teilnehmerkreis.
 
Die technische Beziehung zwischen den Teilnehmern und das gemeinsame Interesse am Betrieb der Anlage würde nicht bedeuten, dass lediglich ein durch persönliche Beziehungen verbundener, geschlossener Nutzerkreis vorliege. Das lasse die Lizenzpflicht nicht entfallen.
 
Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und vertritt mit 37 privaten Fernseh- und 65 privaten Hörfunksender in Deutschland. Zu den von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen zählen Fernsehsender wie RTL, Sat 1, Pro Sieben, RTL 2, N 24, N-TV, MTV und DSF.
 
Kürzlich hatte die VG Media gegen den Programmführerdienst Tvtv geklagt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Dabei hatte das Landgericht Leipzig der Verwertungsgesellschaft VG Media Recht gegeben, dass der Programmführerdienst Tvtv Services keine weiterführenden Programminformationen, u.a. der Pro Sieben Sat 1 Media AG und von RTL Deutschland, veröffentlichen darf. [ar]

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72 Kommentare im Forum

  1. AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen Und sich dann wundern, wenn ganze Häuser mit Antennen zugepflastert werden.
  2. AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen Vieleicht können die ja dann mal ganz öffentlich, über irgendwelche öffentlichen Medien bekannt geben, das sie die an die VG Media angeschlossenen Sender ab dato nicht mehr empfangen werden. Das wär ja mal ne Maßnahme. Vieleicht bekommt man noch ein paar Printmedien ins Boot.
  3. AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen Warte die wollen dann auch Geld. Juristen sind sehr spitzfindig und notfalls helfen ihre Kollegen im Bundestag. Von evtl. Geldzahlungen ganz zu schweigen. Die Sender die Mitglied der VG Media sind braucht eh niemand. Interessanterweise ist sogar der ERF da Mitglied. Gott braucht wohl Raubritter.
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