BSkyB muss Prozesskosten für ITV-Prozess zahlen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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London – Das „Competition Appeal Tribunal“ wies die britische Pay-TV-Plattform BSkyB an, die Prozesskosten für den Rechtsstreit um den Anteil von BSkyB am britischen Privatsender von 17,9 Prozent zu übernehmen.

London – Das „Competition Appeal Tribunal“ wies die britische Pay-TV-Plattform BSkyB an, die Prozesskosten für den Rechtsstreit um den Anteil von BSkyB am britischen Privatsender von 17,9 Prozent zu übernehmen.
 
BSkyB hatte im Februar 2008 an seinen Anteile an dem Privatsender ITV festgehalten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Deswegen war die Murdoch-Tochter gegen die Entscheidung der britischen Regierung und den Bericht der Wettbewerbsbehörde in Berufung gegangen.

Die britische Regierung hatte BSkyB Ende Januar aufgefordert, den Großteil der 17,9-prozentigen Anteile an ITV zu verkaufen. Als oberste Grenze für eine Beteiligung wurden 7,5 Prozent genehmigt. Dabei berief sich London auf einen Bericht der Wettbewerbsbehörde von der Competition Commission.
 
Sollte BSkyB in dem Verfahren verlieren, müsste der Anbieter 1,11 Millarden Euro zahlen. [ar]

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