ZDF-Fernsehrat leitet Drei-Stufen-Test-Verfahren ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mainz – Der ZDF-Fernsehrat hat am Freitag in Mainz eine Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten beschlossen.

Sie regelt das Verfahren des Drei-Stufen-Tests für die Telemedienangebote des ZDF sowie die gemeinschaftlichen Angebote von ZDF und ARD. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur neue oder veränderte Angebote, sondern auch alle schon bestehenden Telemedienangebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortbestehen sollen.

Daher hat der ZDF-Fernsehrat in seiner heutigen Sitzung auch gleichzeitig die ihm vom Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte zu den bestehenden Angeboten von ZDF, 3 Sat und Phoenix entgegengenommen und die Genehmigungsverfahren eingeleitet.
 
Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.
 
Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates, der dabei – eigenen Angaben zufolge – besonderen Wert auf ein transparentes und in der Öffentlichkeit nachvollziehbares Verfahren legt.
 
In dem Verfahren gilt es, drei zentrale Fragestellungen zu beantworten: Inwieweit entspricht das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft, in welchem Umfang wird das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand ist für das Angebot erforderlich?
 
Laut der Richtlinie ist für die Frage, ob ein neues oder geändertes Angebot im Sinne des Staatsvertrages vorliegt, ein vom ZDF-Intendanten zu erstellendes Angebotskonzept maßgeblich. Der Fernsehrat legt dann fest, wann ein neues oder geändertes Angebot vorliegt, für das ein Drei-Stufen-Test durchzuführen ist und überwacht die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen.
 
Nachdem der Intendant den Fernsehrat über die Eckpunkte eines neuen oder geänderten Angebotes informiert hat, wird die Projektbeschreibung im Internetangebot des ZDF (www.unternehmen.zdf.de) veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen haben Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme.
 
Die Konzepte zu den nun eingeleiteten Verfahren waren bereits seit dem 2. Juni 2009 auf der Unternehmensseite des ZDF abrufbar. Gemäß dem Beschluss des Fernsehrates besteht für Dritte innerhalb einer Frist von acht Wochen ab der Einleitung des Verfahrens, also bis zum 24. August 2009, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auf den Internet-Seiten des Fernsehrates, unter www.fernsehrat.zdf.de, ist eine entsprechende Maske für die Übermittlung von Stellungnahmen eingerichtet.
 
In der Sitzung am Freitag ist der Fernsehratsvorsitzende beauftragt worden, eine europaweite Ausschreibung für eine gutachterliche Bewertung der marktlichen Auswirkungen zu den Telemedienkonzepten ZDF, 3 Sat und Phoenix einzuleiten. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird dem Fernsehrat in seiner nächsten Sitzung am 23. Oktober 2009 zur Entscheidung vorgelegt werden.
 
Die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten Angebots trifft der Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder. Mindestens müssen aber mehr als die Hälfte der gesetzlichen 77 Mitglieder zustimmen. Die genehmigten Projektbeschreibungen werden dann der Rechtsaufsicht übersandt. Im Fall der nun eingeleiteten Bestandsüberführung müssen die Verfahren bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein. [cg]

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