Chellomedia gewinnt Rechtsstreit mit Verwertungsgesellschaft

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Amsterdam – Der niederländische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass das Uplinking verschlüsselter Kanäle aus den Niederlanden zu Satelliten für eine weitere Verbreitung an Kabel-Kopfstationen und DTH-Plattformen keiner Offenlegung bedarf.

Dem Beschluss war laut einem Bericht von „Broadband TV News“ vorausgegangen, dass die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma gefordert hatte, Chellomedia, die europäische TV-Sparte des US-Medienkonzerns Liberty Global, dazu zu verpflichten, Urhebergebühren zu zahlen, was Chellomedia ablehnte.

Buma startete bereits 2003 mit seinem Verfahren. Im Jahr 2006 entschied der niederländische Gerichtshof, dass keine Gebühren anfallen, solange die verschlüsselten Programme nicht für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind und von ihr auch nicht empfangen werden können.
 
Der Oberste Gerichtshof hat nun seine ursprüngliche Entscheidung erneut bestätigt und bezieht seinen Urteilsspruch auf eine Reihe von Beschlüssen durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. [cg]

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