ZDF begrüßt verschärfte Regeln bei Rundfunk-Finanzierung
[vo] Mainz - ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßt, dass die EU-Kommission die Finanzierung des Rundfunks verschärft.
"Ich freue mich, dass die Kommission die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das soziale, kulturelle und demokratische Leben anerkennt. Sie bestätigt vor allem auch die Bedeutung der neuen Telemedienangebote, die für eine zeitgemäße Wahrnehmung dieser Rolle unerlässlich sind. Damit stellt die Kommission die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer in den Vordergrund", sagte Schächter heute.
Die EU-Kommission habe über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar gestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf ein Nischendasein begrenzt werden könne. Die Technologieneutralität sowie die journalistische Unabhängigkeit seien Grundlage für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Digitalen Zeitalter.
Kernstück der neuen Regelung ist die Anpassung an die neue Medienlandschaft, die sich seit der Rundfunkmitteilung aus dem Jahre 2001 durch die Digitalisierung stark gewandelt hat. Die Mitteilung der EU-Kommission basiert auf den Grundsätzen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die im EU-Recht, insbesondere in einem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam, festgelegt sind.
Danach können die Mitgliedstaaten den öffentlich-rechtlichen Auftrag und seine Finanzierung grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten und dabei ihre Prioritäten, ihre Geschichte und ihre Bedürfnisse berücksichtigen.
Schächter appellierte an Brüssel, die zukünftige EU-Beihilfenpolitik müsse konsequent im Rahmen des sogenannten 'Refined Economic Approach' erfolgen. Dieser Ansatz geht dem ZDF zufolge von einem Marktversagen im frei empfangbaren Fernsehen sowie bei den werbefinanzierten Onlineangeboten aus.
Marktversagen sei, wie im Aktionsplan Staatliche Beihilfen dargestellt, ein wichtiger Rechtfertigungsgrund für Beihilfen. Dort wo der Wettbewerb aufgrund seiner spezifischen ökonomischen Strukturen versage, stelle nicht jeder Eingriff des Staates per se eine Wettbewerbsverfälschung dar.
Die EU-Kommission hatte heute bekannt gegeben, dass künftig die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages in den Mitgliedsstaaten überwacht werdem müsse (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
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