Gericht urteilt über AGBs von Premiere

0
40
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

München – Nach dem Verlust der Bundesligarechte möchten viele Premiere-Abonnenten Ihren Vertrag kündigen, was durch entsprechende Vertragsklauseln verhindert wird.

Das Landgericht München I erklärte jetzt aber mehrere Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam.
 
 

Beliebige Leistungs- und Preisänderungen in laufenden Verträgen des Bezahlsenders Premiere sind demnach unzulässig. Premiere hatte auf die Laufzeit der Verträge von 12 und 24 Monaten bestanden.
 
Die Worte des Gerichts, dass „dem Interesse des Kunden an der versprochenen Leistung grundsätzlich der Vorrang gebührt“, untermauern die Position des VZBZ, dass Premiere den Kunden mit der Komponente „Premiere Fußball Live“ zumindest ein Kündigungsrecht gewähren muss, wenn der Sender sei
ne vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann. Es sei unzulässig, die Kunden im Falle der Nichterfüllung an den Vertrag zu binden.
 
Der Gewinner des Rechte-Pokers, Arena, arbeitet unterdessen mit Hochdruck am Aufbau des eigenen Bezahlsenders „Arena Bundesliga“ und hat mit Astra einen Vertrag abgeschlossen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Somit werden die Fußballspiele neben Kabel auch per Satellit empfangbar sein. Das Angebot soll laut Arena höchstens 20 Euro im Monat kosten. [sch]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert