Bericht zur „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ erschienen

0
29
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Straßburg – „Auf die Plätze, fertig…los?“ heißt ein Bericht der Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, welche dem Europarat angegliedert ist, zur „Richtlinie über audiovisuelle Medien“.

Grundlage dieses Berichts sind die Ergebnisse eines Workshops, den die Informationsstelle gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Medienrecht (Saarbrücken) im Januar dieses Jahres veranstaltet hat, teilt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle mit.
 
32 Experten aus 15 verschiedenen Ländern hatten über die Regulierung der Medien in Europa zu einerBestandsaufnahme und Analyse der laufenden Maßnahmen zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie in nationales Recht beigetragen.

Betrachtet werden in dem Bericht rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie sowie die Grenzen ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten.
 
Auch Konsequenzen der Richtlinie auf Strukturen der audiovisuellen Landschaft werden in dem Bericht aufgeführt. So werden zum Beispiel die Auswirkungen der Richtlinie auf den jeweiligen nationalen Regulierungsrahmen für lineare und nichtlineare Mediendienste, die Definition von redaktioneller Verantwortung und wirksamer Kontrolle oder auch Produktplatzierung behandelt.
 
Zu den untersuchten Bereichen gehören landesspezifische Fragen aus sechs verschiedenen Ländern. So stellt sich beispielsweise die Frage, wie sich die Umsetzung der AVMD-Richtlinie in Österreich auf das Recht auf Kurzberichte über wichtige im Fernsehen übertragene Fußballspiele auswirken wird.
 
Oder inwieweit wird der französische CSA seine Maßnahmen zur Verhinderung von Anstachelung zu Hass in den Medien, von Angriffen auf die Würde des Menschen oder anderen schädlichen Inhalten weiterentwickeln bzw. verschärfen müssen.
 
Was die Förderung europäischer kultureller Werte betrifft, so befasst sich der Bericht mit den Konsequenzen der Richtlinie für die Verbreitung und Förderung europäischer Werke. So wird insbesondere die Förderung europäischer Werke über On-Demand-Dienste sowohl unter dem Aspekt der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen als auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Umsetzung von Artikel 3i der AVMD-Richtlinie betrachtet.
 
Die 2007 von der Europäischen Union verabschiedete „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ sieht ein grundsätzliches Verbot von Produktplatzierungen vor (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die EU-Richtlinie muss bis Ende 2009 national umgesetzt werden.
 
Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 36 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. [ar]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum