RTL: Gerichtsentscheid beschneidet investigativen Journalismus

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – Der Privatsender RTL sieht in dem Gerichtsentscheid gegen verstecktes Filmen eine Beschneidung des investigativen Journalismus.

„Wenn es bei dieser Entscheidung bliebe, wäre das eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte investigativ arbeitender Journalisten“, sagte eine Sprecherin dem Branchenportal „Meedia“ zufolge.
 
Das Landgericht Düsseldorf hat dem Privatsender RTL in einer Eilentscheidung verboten, heimliche Film- und Tonaufnahmen von einer Düsseldorfer Arztpraxis zu machen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Dem Verbot vorausgegangen war die Klage eines Arztes, der von einer angeblichen Patientin während der Behandlung gefilmt worden war.
 
Das Landgericht Düsseldorf stellte in einer Eilentscheidung klar, dass die heimliche Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen in der Praxis des Arztes unzulässig war und erließ eine Einstweilige Verfügung gegen RTL. Anderenfalls droht dem Sender eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro. [ar]

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13 Kommentare im Forum

  1. AW: RTL: Gerichtsentscheid beschneidet investigativen Journalismus Der größte Gag ist, das ich gestern genau so etwas auf ARD brisant gesehen habe. Da ist eine angebliche Patientin auch in eine Praxis und hat irgendwelche Medikamente Bekommen. Dieser Bericht hätte ja dann eigentlich auch nicht mehr gesendet werden dürfen (weil, was für RTL gilt, sollte auch für unsere ÖR gelten).
  2. AW: RTL: Gerichtsentscheid beschneidet investigativen Journalismus Ich entnehme dem Bericht, dass das eine Einzelfallentscheidung war.
  3. AW: RTL: Gerichtsentscheid beschneidet investigativen Journalismus Das Urteil könnte man ja prima bei Alexander Hold nachspielen
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