VPRT fordert Nachbesserungen bei Telemedienkonzepten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) kritisiert an den Telemedienkonzepten „die viel zu vagen Beschreibungen des Angebotsbestandes“ und „die Festlegung einer Verweildauer der Angebote im Netz auf zwölf bis 24 Monate als Regelfall“.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat Stellungnahmen für 18 von insgesamt rund 40 Drei-Stufen-Testverfahren vorgelegt und an die zuständigen Gremien
von ARD und ZDF versandt.
 
Zentrale Kritikpunkte des Verbandes an den Telemedienkonzepten der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind dabei „die viel zu vagen Beschreibungen des Angebotsbestandes“ und „die Festlegung einer Verweildauer der Angebote im Netz auf zwölf bis 24 Monate als Regelfall – während der Rundfunkstaatsvertrag hierfür lediglich sieben Tage vorsieht“. Auch „die in Gänze fehlenden Aussagen zu der Frage der marktlichen Auswirkungen der jeweiligen Angebote“, kritisiert der Verband.

Zur Versachlichung der Diskussion über die marktlichen Auswirkungen der gebührenfinanzierten Angebote habe der VPRT ein Gutachten an die Gremien übersandt.
 
„Die Drei-Stufen-Tests sind eine große Chance, das Defizit der medienpolitischen Diskussion der letzten Jahre, die fehlende Festlegung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags, abzubauen“, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz. „Mit diesem Ansinnen stehen wir aber als Fazit unserer Auswertung der bislang geprüften Angebotsbeschreibungen erst am Anfang“.
 
Die vom VPRT beauftragten unabhängigen Professoren kommen in ihrem Gutachten zu den Marktauswirkungen der ARD- und ZDF-Onlineangebote u.a. zu dem Ergebnis, dass für den Bereich der Onlinemedien grundsätzlich kein Marktversagen festzustellen ist und auch in den einzelnen Marktsegmenten die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote weder durch Marktversagen noch durch Marktunvollkommenheiten legitimiert werden können.
 
Im Gegenteil: Zwischen der Vielzahl bestehender Onlineangebote in diversen Onlinekategorien wie Nachrichten, Sport und Unterhaltung ist eine intensive Wettbewerbssituation nachweisbar, berichtet der Verband.
 
Eine besondere Herausforderung für die Gesamtbewertung durch die Rundfunkräte stellt nach Überzeugung der Gutachter die Berücksichtigung aller relevanten ökonomischen Effekte dar.
 
„Die Konsumentenperspektive, wie im ersten MDR-Drei-Stufen-Test von den Gutachtern EE&MC zu Grunde gelegt, ist völlig ungeeignet für die Bewertung der Marktauswirkungen eines öffentlich-rechtlichen Angebots. Bei einer beihilferechtlichen Betrachtung ist insbesondere auf die Auswirkungen auf den Markt und die Wettbewerber abzustellen. Hierdürfen nicht kartellrechtliche Kriterien herangezogen werden, die mit der beihilferechtlichen Fragestellung nichts zu tun haben“, so Prof. Haucap, einer der VPRT-Gutachter. [ar]

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