Klage gegen Springer/Premiere abgewiesen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – In erster Instanz erlag der Bauer-Verlag mit seiner Klage gegen die Kooperation von Konkurrent Springer mit dem Pay-TV Anbieter Premiere.

Das Landgericht München I teilte am Dienstag mit, es gebe Anhaltspunkte für eine Wettbewerbs-beeinträchtigung, wies aber die Klage mit Verweis auf die europäische Gruppenfrei-stellungsverordnung ab.

Im Jahr 2004 stellte Premiere seine eigene Zeitschrift „TV Kofler“ ein und übertrug die Abonnenten an Springer. Der Bezahlsender verpflichtete sich zudem, für fünf Jahre die Zeitschrift „TV Digital“ von Springer zu vertreiben. Jeder neue Premiere-Abonnent erhält damit zwei kostenlose Ausgaben des Hefts und ein Abonnement angeboten. Premiere erhält bei Abschluss eine Provision.

In „Premiere komplett“ ist das Abo automatisch im Preis enthalten. Wie das Gericht verlauten ließ, sei dies nach Meinung des Bauer-Verlages der Grund für die geringen Marktchancen für die eigene „TV World“. Der Zugang zu Premiere-Abonnenten sei praktisch abgeschottet, die Kooperation daher rechtswidrig.
 
Die zuständige Kammer des Landgerichts sah trotz Bedenken die Voraussetzungen für eine Gruppenfreistellung nach der EG-Verordnung von 1999 gegeben. Der Anteil des Springer-Verlags am Markt für Programmzeitschriften liege unter der entscheidenden Marke von 30 Prozent. Eine Unterteilung dieses Marktes in Zeitschriften für Abo- und frei empfangbares Fernsehen lehnten die Richter dabei ab. [sch]

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