Anga fordert Verschlüsselung auch für DVB-T

0
48
Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
Bild: © soupstock - Fotolia.com

Bonn – Der Kabelverband Anga meldet sich zu den Verschlüsselungsplänen der privaten Sender via Satellit zu Wort und macht sich für eine dringende Anpassung der vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Kabeleinspeisung stark.

Würden diese Neuregelungen der Einspeisung in die Kabelnetze nicht durchgeführt, müssten die Privatsender mit Reichweitenverlusten von bis über 3 Millionen Kabelhaushalten rechnen, prognostiziert die Anga heute in einer Pressemitteilung.

Laut Anga-Präsident Thomas Braun sind die mittelständischen Kabelunternehmen nicht bereit, eine weitere Vertiefung der Ungleichbehandlung gegenüber anderen Netzbetreibern hinzunehmen. Wenn sich mit der Verschlüsselung die technischen und ökonomischen Bedingungen der Satellitenverbreitung grundlegend ändern, müssten auch die vertraglichen Vereinbarungen über die Kabeleinspeisung angepasst werden.
 
Anga-Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Charissé weist in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Vorgaben der sogenannten „Zugangsrichtlinie“ der Europäischen Union hin. Danach müssen Verschlüsselungssysteme ausdrücklich eine „kostengünstige Kontrollübergabe“ gestatten, damit „Netzbetreibern auf lokaler und regionaler Ebene die vollständige Kontrolle der Dienste“ möglich bleibt. „Wir müssen im Interesse unsere Kabelkunden die Möglichkeit haben, die Satellitenprogramme zentral zu entschlüsseln – jedenfalls solange die Sender auch über DVB-T unverschlüsselt empfangbar sind. Eine Besserstellung des Antennenempfangs wäre wettbewerbspolitisch nicht akzeptabel.“ Charissé weiter: „Wenn die Verschlüsselung kommt, muss sie auch für DVB-T gelten.“

Mit Blick auf die Diskussion über die Vergabe exklusiver Senderechte sieht auch die Anga Bedarf nach einer Ergänzung des Rundfunkstaatsvertrags und der Mediengesetze. Zusätzlicher Vorgaben bedarf es für die Inhaber der Sendelizenzen. Der Gesetzgeber muss ausschließen, dass ein Programmveranstalter – oder der von ihm beauftragte Plattformbetreiber – den Empfang seines Programms durch einen Kabelnetzbetreiber und seine Kabelkunden missbräuchlich beschränkt. Anga-Haupt geschäftsführer Dr. Peter Charissé: „Um den Missbrauch von Inhaltemonopolen auszuschließen, muss aus dem „Must Carry-Prinzip“ des Rundfunkstaatsvertrags ein „Must Offer“ der Inhaber von Sendelizenzen werden. Und zwar zu Bedingungen, die großen und kleinen Kabelnetzbetreibern eine kundenfreundliche Einspeisung aller relevanten Programme ermöglichen.“
 
Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Privater Kabelnetzbetreiber Anga versorgen rund 9 Millionen Fernsehhaushalte in Deutschland. [mg]

Bildquelle:

  • Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert