Sportwetten-Urteil ohne Auswirkung für Premiere

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende staatliche Monopol auf Sportwetten für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, doch für Premiere Win bleibt alles beim Alten.

„Das Karlsruher Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf unsere Pläne im Wettgeschäft“, sagte ein Premiere-Sprecher auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN.

Über Premiere Win werden Wetten im Bereich Pferdesport und Fußball angeboten. Bei den Fußballwetten arbeitet Premiere mit Betandwin zusammen, das vor der Wiedervereinigung eine DDR-Wettlizenz erworben hatte.
 
Daher ist der Neugersdorfer Wettanbieter vom Verbot für private Unternehmen, so genannte Oddset-Wetten anzubieten, ausgenommen. Dieses Verbot gilt nach dem Urteilsspruch aus Karlsruhe weiter bis 2007. Bis dahin muss der Gesetzgeber das staatliche Monopol neu regeln. [sch]

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