Pro Sieben Sat 1: Meinungsbildung „ja“, staatliche Mittel „nein“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin/Köln – In der Diskussion um eine „öffentliche Aufgabe“ für die deutschen Privatsender, äußerte sich nun auch die Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe.

Die Kulturexpertin des SPD Wahlkampfteams um Kanzelerkandidat Steinmeier, Barbara Kisseler, dachte dem werbefinanzierten Fernsehen eine „öffentliche Aufgabe“ zu.
 
Die für den Kulturbereich vorgesehene Barbara Kisseler kritisierte am Rande ihres Besuches der Funkausstellung in Berlin die Pläne von RTL und Pro Sieben Sat 1, ihre HDTV-Programme nur mit Signalschutz auszustrahlen. Das sagte Kisseler in einer Presseaussendung vom vergangenen Dienstag.
 
RTL und Pro Sieben Sat 1 sollten ihre Geschäftsmodelle überdenken. Man solle doch ob des von den privaten Sendern angestrebten Geschäftsmodelles „sehr sorgfältig prüfen, ob die werbefinanzierten Programmanbieter mit diesen Konzepten ihrer öffentlichen Aufgabe nachkommen“.
 
DF wollte von der Kulturexpertin wissen, welche öffentliche Aufgabe sie denn meine. Leider erhielt die Redaktion daraufhin noch keine Antwort. RTL jedenfalls ist sich keiner „öffentlichen Aufgabe“ bewusst. „Welche öffentliche Aufgabe Frau Kisseler im Zusammenhang mit unserem Signalschutz meinen könnte, hat sich uns bisher noch nicht erschlossen“, lässt RTL-Sprecherin Bettina Klauser wissen.
 
Wo keine „öffentliche Aufgabe“ ist, entsteht im übrigen auch kein Aufwand für den Steuerzahler und TV-Zuschauer: „Für die Erfüllung welcher Aufgabe auch immer erhalten wir traditionell nichts von niemandem“, kommentiert Klauser gegenüber DF.
 
Die öffentlich-rechtlichen Programme haben einen „öffentlichen Auftrag“. Um diesen zu erfüllen, finanzieren sich diese Sender durch Gebühren die für das „Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes“ erhoben werden, aktuell rund 18 Euro monatlich für TV und Radio.
 
Jetzt erreichte uns das Statement der Pro Sieben Sat 1-Gruppe. „Natürlich leisten wir einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.“, so Pro Sieben Sat 1 – Sprecherin Petra Fink zu DIGITAL FERNSEHEN. Die verfassungsrechtlich definierte „dienende Funktion der Rundfunkfreiheit“ erkenne die Sendergruppe „natürlich an“. Fink stellt jedoch auch klar: „Wir erhalten dafür keine staatlichen Mittel“. Die SPD sieht sich trotz wiederholter Nachfrage nicht in der Lage, die „öffenliche Aufgabe“ der privaten TV-Sender näher zu definieren.
 [fp]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: Pro Sieben Sat 1: Meinungsbildung "ja", staatliche Mittel "nein" In der subjektiv-individualistischen Sicht der Rundfunkfreiheit wird Satz 2 des Art. 5 Abs. I GG als eine Ergänzung zu Satz 1 gesehen. Rundfunkfreiheit als Individualgrundrecht sichert eine besondere Form der Pressefreiheit. Sie kommt dann als Zugangsgewährleistung denen zugute, die ein Interesse an der und die finanziellen und technischen Möglichkeiten zur Veranstaltung von Rundfunksendungen haben. Ihnen soll der gleichberechtigte Zugang zum Medium und die staatsfreie Veranstaltung von Rundfunk garantiert werden. http://www.artikel5.**********/seminar1.html#fn16
  2. AW: Pro Sieben Sat 1: Meinungsbildung "ja", staatliche Mittel "nein" Realsatire: Eine Schattenministerin, die noch gar nicht gewählt ist, sagt etwas zum Signalschutz der Privatsender, die diese bis dato noch gar nicht anwenden. Und wenn doch, kommt dieser nur in HD. Vielleicht fragen wir noch Greti und Pleti auf der Straße, was diese zum Signalschutz bei RTL und Pro7Sat1 sagen, der vielleicht in Kürze die Hollywood Studios vor eventuellem Kopiermissbrauch schützt. Wer gibt uns übrigens Signalschutz vor Schattenministerin Kisseler?
  3. AW: Pro Sieben Sat 1: Meinungsbildung "ja", staatliche Mittel "nein" die Meldung hat DF doch schon mal gebracht. Und ich frage wieder: Was sagt denn die SPD?
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