Medienanstalten veröffentlichen Leitfaden zu Gutachten von Drei-Stufen-Tests

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Die Landesmedienanstalten haben einen Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorgestellt.

Der Leitfaden, der im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) durch das IPMZ-Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung an der Universität Zürich erarbeitet wurde, soll einen Beitrag zur Qualität und Vergleichbarkeit der Gutachten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen leisten.
 
Er soll gleichzeitig die Diskussion über die Gutachten objektivieren, indem er darüber informiert, nach welchen Kriterien unter Berücksichtigung publizistischer Faktoren ein externes Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen anzulegen und auszuführen ist. „Damit wird erstmals ein umfassender Kriterienkatalog skizziert, anhand dessen die Beurteilung eines öffentlich-rechtlichen Telemedienangebotes vorgenommen werden kann“, so die DLM.
 
Thomas Langheinrich, Vorsitzender der DLM, bezeichnete die bisher vorgelegten Gutachten als überkomplex und kaum handhabbar. Zudem hätten sie viele Fragen unbeantwortet. gelassen. Der vorgelegte Leitfaden könne zur Standardisierung und Transparenz des Drei-Stufen-Tests sowie zur Versachlichung der Diskussion über die Telemedienangebote beitragen, so der DLM-Vorsitzende.
 
Die Checkliste des PMZ-Institutes für Publizistikwissenschaft und Medienforschung zur Bewertung eines öffentlich-rechtlichen Angebotes umfasst insgesamt zwölf Indikatoren wie etwa geographische Ausrichtung des Angebotes, Aktualität oder Auswirkung auf die Werbepreise, die im Rahmen eines Punktesystems bewertet werden müssen.
 
Zudem bestätigen die Experten des Züricher Instituts unter Leitung von Privatdozent Dr. Josef Trappel, dass eine öffentliche Diskussion der jeweiligen Gutachten-Ergebnisse im Sinne einer besseren Transparenz zwingend notwendig sei. „Der Leitfaden kann und soll auch ein Angebot an die Gremien von ARD und ZDF sein, um im Dschungel des Drei-Stufen-Tests eine klare Linie zu finden“, so Langheinrich.
 
Bereits im Mai hatten die Landesmedienanstalten massive Mängel bei den damals vorliegenden Gutachten zu den Telemedienangeboten der ARD und ZDF konstatiert. Daraufhin wurde der Leitfaden in Auftrag gegeben, um von Seiten der Landesmedienanstalten einen Beitrag zur sachlichen Diskussion zum Drei-Stufen-Test zu leisten. „Als Sachverwalter des Dualen Systems und Förderer der Digitalisierung haben die Landesmedienanstalten ein Interesse daran, Verwerfungen abzuwehren und das System im Gleichgewicht zu halten“, betont Langheinrich.
 
Keinesfalls gehe es darum, den Gremien der öffentlich-rechtlichen Sender Kompetenzen streitig zu machen. „Wir sehen es aber als unsere Aufgabe an, darauf hinzuwirken, dass ökonomische Auswirkungen neuer öffentlich-rechtlicher Angebote für alle Beteiligten noch stärker ins Blickfeld gerückt werden“. [ar]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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