KEK stellt zwölften Jahresbericht vor

0
25
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Potsdam – Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat ihren zwölften Jahresbericht vorgestellt, in der sie ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 präsentiert.

Der Bericht enthält neben Übersichten zur Beteiligungsstruktur der bundesweiten privaten Fernsehveranstalter und der Regional- und Drittfensterveranstalter auch Informationen zu Angeboten von IPTV und Web-TV, berichtet die KEK am Dienstag.
 
Des Weiteren umfasse der Bericht Angaben zu digitalen Paketangeboten von Plattformbetreibern sowie Übersichten zu den von den Landesmedienanstalten lizenzierten bundesweiten Fernsehprogrammen und zu nicht genutzten Sendelizenzen.
 
Das Berichtsjahr sei geprägt gewesen durch die Änderung der Zusammensetzung der KEK und die infolge der „Springer-Entscheidung“ der KEK ausgelöste Diskussion zur Reformbedürftigkeit des Medienkonzentrationsrechts. Die aktuellen Änderungsvorschläge würden im Wesentlichen darauf hinauslaufen, den „Tatbestand vorherrschender Meinungsmacht abschließend zu konkretisieren und Aufgreifschwellen einzuführen, unterhalb derer kein Prüfverfahren mehr durchgeführt wird“, so die KEK.
 
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks rückte laut KEK im Berichtszeitraum in den Mittelpunkt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung. Die KEK nahm eigenen Angaben zufolge Stellung zu der Umsetzung des Gebots der Staatsfreiheit durch die mit dem zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag neu eingeführte Norm des § 20 a Abs. 3 RStV.
 
Praktische Relevanz erlangte die Problematik im Berichtszeitraum in den Prüfverfahren der Constantin Sport Medien GmbH für das Fernsehspartenprogramm „Liga total!“, der Cubico Media TV GmbH und der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH.
 
Die von der KEK bereits früher aufgezeigten Defizite bei der Bestimmung der Zuschaueranteile würden auch im Berichtsjahr anhalten. Die Zuschaueranteile seien ein wesentliches Indiz bei der Beurteilung vorherrschender Meinungsmacht. Gleichwohl verfüge die KEK, trotz ihres gesetzlichen Auftrags, über keine vollständige Datenbasis bei den Zuschaueranteilen.
 
„Schwachpunkte bei den von der AGF/GfK-Fernsehforschung erhobenen Daten stellen nach wie vor die fehlende Abbildung der Fernsehnutzung von Nicht-EU-Ausländern und vor allem die Vernachlässigung der Außer-Haus-Nutzung in öffentlichen Einrichtungen dar“, berichtet die Kommission. Ferner würden weder von der AGF der Fernsehkonsum (IPTV, Streaming Media) noch die Fernsehnutzung über mobile Endgeräte (Handy-TV) und PC/TV-Tuner-Karten gemessen.
 
Im Berichtsjahr wurden der KEK zufolge von den Landesmedienanstalten 36 Anträge auf Zulassung und 22 Anmeldungen von Beteiligungsveränderungen übermittelt. Im Verfahren zur Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte und Lizenzen für Regionalfensterveranstalter seien im Rahmen der Benehmensherstellung vier Anträge vorgelegt worden. Insgesamt wurden 60 Verfahren abgeschlossen. Im Berichtszeitraum wurden 18 Programme neu zugelassen. Elf Sender haben den Sendebetrieb aufgenommen. [ar]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum