KEK genehmigt Beteiligungsveränderung für Deutsche Fernsehwerke und L-TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Potsdam – Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat die geänderten Beteiligungsverhältnisse für die Deutschen Fernsehwerke (DFW) und das Landesfernsehen L-TV genehmigt.

DFW hatte geplante Veränderungen ihrer Beteiligungsverhältnisse bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) angezeigt. Danach sollen im Rahmen einer Kapitalerhöhung NRW-Bank Kreativwirtschaftsfonds sowie Cine Plus Media Venture als neue Gesellschafter hinzutreten. Die DFW veranstaltet das Unterhaltungsspartenprogramm Timm.
 
Insgesamt besteht damit nach der geplanten Kapitalerhöhung folgende Gesellschafterstruktur: Die Muttergesellschaft von Cine Plus Media, die Cine Plus Media Service, ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Produktion audiovisueller Medien. Ihr Alleingesellschafter ist Frank Evers.
 
NRW-Bank Kreativwirtschaftsfonds ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der NRW-Bank, der Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen. Eigentümer der NRW-Bank sind das Land Nordrhein-Westfalen mit 64,74 Prozent und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit jeweils 17,63 Prozent.
 
Bedenklich erschien diese Konstellation wegen der Beherrschung der NRW-Bank durch das Land Nordrhein-Westfalen unter dem verfassungsrechtlichen Aspekt des Gebots der Staatsferne des Rundfunks. Bereits die Beteiligung der VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin, die mittelbar im alleinigen Eigentum des Landes Berlin steht, hatte Bedenken bezüglich der Staatsfreiheit des Rundfunks hervorgerufen, berichtet die KEK.
 
Die Bedenken der Kommission konnten eigenen Angaben zufolge in beiden Fällen nach Abgabe einer unwiderruflichen Selbstverpflichtungserklärung ausgeräumt werden. Vorliegend hat die NRW-Bank erklärt, keine inhaltliche bzw. programmliche Einflussnahme auf Timm auszuüben. „Unter diesen Voraussetzungen lässt sich trotz der erheblichen wirtschaftlichen Einflüsse der Gesellschafter auf den Programmveranstalter kein hinreichendes Risiko für eine Einflussnahme des Staates auf das Rundfunkprogramm feststellen“, so die KEK.
 
L-TV Landesfernsehen hatte bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Beteiligungsveränderungen angezeigt. Der ehemalige Alleingesellschafter der L-TV Landesfernsehen, Manfred Kusterer, hat Geschäftsanteile von jeweils 5,5 Prozent an seinen Sohn Simon Kusterer und seine Tochter Sarah Kusterer abgetreten.
 
Bei der Veranstalterin besteht danach folgende Gesellschafterstruktur: Manfred Kusterer 89 Prozent, Sarah Kusterer 5,5 Prozent und Simon Kusterer 5,5 Prozent.
 
L-TV Landesfernsehen hält eine Zulassung der LFK für ein bundesweit frei empfangbares Fernsehprogramm „L-TV Sat“ mit dem Schwerpunkt auf regionalen Themen. Das Programm wird derzeit in Baden-Württemberg frei empfangbar verbreitet, die bundesweite Verbreitung über digitalen Satelliten ist in Vorbereitung. L-TV Landesfernsehen hält zudem die Lizenz für das in Baden-Württemberg ausgestrahlte Regionalprogramm L-TV.
 
Die L-TV GmbH Landesfernsehen ist in Höhe von 13,4 Prozent als Komplementärin und in Höhe von 13,5 Prozent am Kommanditkapital von BW Family TV beteiligt, die das bundesweite Fernsehprogramm BW Family TV veranstaltet. Dadurch stelle die Beteiligungsveränderung bei der L-TV GmbH Landesfernsehen auch gleichzeitig eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der BW Family TV dar. [ar]

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