Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Das Bundeskartellamt sieht sich generell nicht in der Funktion, den Einsatz konkreter Technologien vorzuschreiben, um eine Marktabschottung einzelner Marktteilnehmer zu verhindern.

Das ergab eine Anfrage der DF-Schwesterpublikation DIGITAL INSIDER (DI) bei der Bonner Behörde. „Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Bundeskartellamtes, konkrete Technologien vorzuschreiben, da wir die Entwicklungen auf den betroffenen Märkten nicht vorwegnehmen können und wollen“, so ein Kartellamtssprecher (DF berichtete).
 
Solche technischen Vorgaben stellten eine Form der „Regulierung“ dar, wozu die Kartellwächter bereits von Gesetztes wegen nicht befugt seien, heißt es dazu weiter aus Bonn gegenüber DI.
 
In einer Anfrage ging es u.a. darum, ob eine Freischaltung mehrerer verschlüsselter Angebote unterschiedlicher Plattformen auf einer Karte aus Sicht der Kartellbehörde wünschenswert wäre und wie man sich eine Interoperabilität zwischen einzelnen verschlüsselten Angeboten in Deutschland vorstelle. Zu diesen Fragen könne man aber, so ein Kartellamtssprecher, „zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar abgeben“.
 
Hintergrund ist, dass es aus Endkundensicht sinnvoll erscheint, mehrere Angebote unterschiedlicher Plattformen ggf. über eine Karte, ein CI/CI-Plus-Modul und/oder zumindest nur einen Digitalreceiver, der dann sogar Plattform übergreifend frei wählbar wäre, zu empfangen. [fp]

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16 Kommentare im Forum

  1. AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien HäHä! Habt ihr etwa etwas anderes erwartet? Das war doch wohl klar das sich die Behörden daraus halten werden. Das heiß so gut wie das SES Astra, Sky,Unitymedia und Kabel Deutschland freies Schußfeld haben werden und mit CI+ und auch in Zukunft tun und lassen können was sie wollen. Denn ich kann mir jetzt nicht mehr vorstellen das das Kartellamt nun noch CI+ verbieten wird. Der Fernsehzuschauer interessiert hier keinen!
  2. AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien Es ist doch schon längst nicht mehr die Frage, ob CI Plus, denn CI Plus wird eingesetzt. Ob nun Standard oder kein Standard. Ob Universalschnittstelle oder nicht. Es ist doch eher die Frage WIE mit CI Plus umgegangen wird. Signalschutz nach RTL-Vorgabe wäre schlecht, weil das nimmt der Konsument nicht an. Der Endkonsument will Timeshift. Da soll RTL doch die Werbung mit zusätzlichem Stream versehen, dass man nicht vorspulen kann. Oder man muss eben die Werbung einmalig ansehen und kann dann vor- und zurückspulen. Auch das ist wohl möglich. Wenn das denn überhaupt einer will...
  3. AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien Das konnte ich mir noch nie vorstellen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Dass die quasi-staatlichen Landesmediengesellschaften CI-Plus unterstützen, zeigt die rechtliche Unbedenklichkeit von CI-Plus. Kopierschutz ist Sache der Inhaber der Urheberrechte und des Programmveranstalters als vertraglichem Nutzer dieser Urheberrechte. Der Fernsehzuschauer hat da nichts zu melden, da er kein Vertragspartner ist. Das kann auch der Staat nicht ändern, da er verpflichtet ist die Eigentümer schützen. Was der Gesetzgeber verlangt, ist Interoperabilität der Empfangsgeräte (Telekommunikationsgesetz). Die wird mit proprietären Boxen (embedded CA) nicht erreicht, wohl aber mit CI oder CI-Plus, wobei CI die gesetzlichen Anforderungen an den technischen Jugendschutz (bei Pay-TV nötig / bei Free-TV aber nicht) bei Receivern mit Festplatte nicht erfüllt. Es nützt also gar nichts, dass DVB-CI offiziell genormt ist, wenn es heute wegen der Weiterentwicklung der Empfangsgeräte technisch veraltet ist. Kein Pay-TV-Anbieter wird CI bei steigender Nutzung von Receivern mit Festplatte offiziell zulassen können.
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