Gewinnspielsatzung: 9 Live sieht sich durch Gerichtsurteil bestätigt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Unterföhring – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH) hat in einem Urteil vom 29. Oktober 2009 wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig und damit für unwirksam erklärt.

Der Call-In-Sender 9 Live sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts eigenen Angaben zufolge bestätigt.
 
„Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist. Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben“, sagt Geschäftsführer Ralf Bartoleit.
 
Insbesondere seien die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen vom BayVGH als rechtswidrig erklärt worden. Die Gewinnspielsatzung hatte unter anderem vorgesehen, dass ein Gewinnspiel nicht länger als 30 Minuten und eine Gewinnspielsendung nicht länger als drei Stunden dauern dürfe. Diese Bestimmungen wurden nun nach Angaben von 9 Live gekippt.
 
Der Ratesender hatte bereits im August gegen die Gewinnspielsatzung ein Normenkontrollverfahren gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) eingereicht (DF berichtete). Am 27. Oktober kam es nach Senderangaben zur mündlichen Verhandlung in München. Dort wurden grundsätzlichen Zweifel an der Berechtigung der Landesmedienanstalten diskutiert, eine in die Programmfreiheit von Rundfunksendern eingreifende Regelung zu erlassen.
 
Die Entscheidung bedeute allerdings nicht, dass 9 Live seinen selbst auferlegten Transparenzpflichten in Zukunft nicht mehr nachkomme. „Selbstverständlich werden wir an den wesentlichen von 9 Live initiativ eingebrachten Standards festhalten, das heißt, wir informieren unsere Zuschauer sehr ausführlich über die Modalitäten der Teilnahme“, berichtet Bartoleit.
 
Zudem garantiere der Sender technisch, dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt die Chance erhält, in das Studio gestellt zu werden, um bei 9 Live mitzumachen und zu gewinnen. „Dafür steht 9 Live schon immer“, so der Geschäftsführer weiter. [mth]

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8 Kommentare im Forum

  1. AW: Gewinnspielsatzung: 9 Live sieht sich durch Gerichtsurteil bestätigt Tja, nun darf wieder unhemmt abgezockt werden, offenbar hatten die Regeln Wirkung... Ist wahrscheinlich wie beim Rauchverbot: entweder man verbietet es konsequent ganz, oder gar nicht. Ein bißchen geht nicht.
  2. AW: Gewinnspielsatzung: 9 Live sieht sich durch Gerichtsurteil bestätigt Wäre die derzeitige Gesellschaft ein Funken intelligenter, würden sich solche Sender von selbst erledigen. Das ein Sender auf diese Art zu "schwarzen Zahlen" in seiner Bilanz kommt, ist für mich ein Spiegelbild des "Geistigen Zustandes" der Bevölkerung
  3. AW: Gewinnspielsatzung: 9 Live sieht sich durch Gerichtsurteil bestätigt dieser 9Live - Sender ist bei meiner Fernbedienung der Löschtaste zum Opfer gefallen.... ... so ist das, wenn man nichts Gescheites sendet..... das gleiche passiert auch mit (Privat)-Sendern, die meinen man muss Geld für Werbefernsehen zahlen und deshalb verschlüsseln..... gruss ww.
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