BLM: Gewinnspielsendungen dürfen nun über drei Stunden dauern

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten nach Ansicht der Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in ihren wesentlichen Teilen bestätigt.

Die Erstreckung der Satzung auf Telemedien wurde vom Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt, berichtet die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Zwar lägen die schriftlichen Gründe der Entscheidung noch nicht vor, aus den Hinweisen in der mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2009 sei jedoch erkennbar, dass der Verwaltungsgerichtshof von einer unzureichenden Ermächtigungsgrundlage im Rundfundstaatsvertrag ausgehe.
 
Die Begrenzung auf höchstens drei Stunden Dauer für Gewinnspielsendungen und die Verpflichtung der Gewinnspielanbieter, spätestens alle 30 Minuten einen Teilnehmer mit der Aussicht auf einen Gewinn durchzustellen, seien vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden.
 
Weitere Korrekturen beziehen sich der BLM zufolge auf Protokollierungs- und Nachweispflichten der Gewinnspielanbieter. Die übrigen Regeln der Gewinnspielsatzung würden durch das Urteil bestätigt. Insbesondere dürften weiterhin Äußerungen in Gewinnspielsendungen nicht in die Irre führen und es darf kein Zeitdruck vorgespiegelt werden.
 
Der Call-In-Sender 9 Live sah sich durch die Entscheidung des Gerichts bereits mit seinem Programm bestätigt. „Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist. Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben“, sagt Geschäftsführer Ralf Bartoleit (DF berichtete). [ar]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: BLM: Gewinnspielsendungen dürfen nun über drei Stunden dauern Na, da braucht man wohl nimmer viel zu sagen. Armes Deutschland! Aber wie sagt man doch so schön...... eine Krähe........ Überall nur staatlich geförderte Abzocker!
  2. AW: BLM: Gewinnspielsendungen dürfen nun über drei Stunden dauern hallo, na super, dann würde es wohl reichen 1 minute vor programmende anzurufen. mfg
  3. AW: BLM: Gewinnspielsendungen dürfen nun über drei Stunden dauern Man stelle sich vor, so ein Sender werde im Timesharing mit anderen Anbietern verbreitet, und der Schnitt passiert innerhalb eines Spiels...
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