Ofcom verschärft Regeln für Call-In-Sendungen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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London – Die britische Regulierungsbehörde verschärft die Regeln von Call-In-Sendungen für Radio und TV.

Ab Anfang kommenden Jahres werden sogenannte „Premium Rate Services“ mit teuren Hotline-Gebühren nur noch dann in TV- und Radio-Shows eingebunden, wenn sie zum Kern der Sendung gehören. Das berichtet die Ofcom am Dienstag.
 
Wenn TV- und Radiokanäle über diese Bestimmungen hinaus Call-In-Sendungen anbieten wollen, werden diese als Werbung angesehen und fallen unter werberechtliche Bestimmungen. Mit den Ofcom-Regelungen soll die strikte Trennung zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten bekräftigt werden.
 
Betroffen seien von den Ofcom-Bestimmungen Quizsendungen oder Sender mit esoterischer Ausrichtung. Shows wie „Wer wird Millionär“ oder „Big Brother“.
 
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH) hatte zuletzt in einem Urteil vom 29. Oktober 2009 wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig und damit für unwirksam erklärt. Dadurch sieht sich der Call-In-Sender 9 Live bestätigt.
 
Insbesondere seien die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen vom BayVGH als rechtswidrig erklärt worden. Die Gewinnspielsatzung hatte unter anderem vorgesehen, dass ein Gewinnspiel nicht länger als 30 Minuten und eine Gewinnspielsendung nicht länger als drei Stunden dauern dürfe. Diese Bestimmungen wurden nun nach Angaben von 9 Live gekippt (DF berichtete). [ar]

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