Widerspruch gegen Handy-TV zurückgewiesen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Stuttgart – Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) hat den Widerspruch von Walk n Watch gegen die Zuweisung baden-württembergischer Kapazitäten für Handy-TV an die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) zurückgewiesen.

Die Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbH hatte den Widerspruch gegen die LFK-Entscheidung im wesentlichen damit begründet, dass die achtjährige Laufzeit der Zuweisung nicht vom baden- württembergischen Landesmediengesetz gedeckt sei. (DIGITAL FERNSEHEN berichtete)

Der LFK-Vorstand hat sich dieser Rechtsauffassung nach nochmaliger Überprüfung seiner Entscheidung nicht angeschlossen. Die der Entscheidung über die Zuweisungsdauer zugrundeliegende Vorschrift des Landesmediengesetzes ist nach Auffassung des LFK-Vorstands verfassungsgemäß. Die Rechtsgrundlage gäbe der LFK Raum für eine Ermessensentscheidung.
 
Walk n Watch hat neben dem Widerspruch zugleich beim Verwaltungsgericht Stuttgart um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung der LFK an, kann Handy-TV in Stuttgart noch rechtzeitig zur Fußballweltmeisterschaft auf Sendung gehen. Wer einen entsprechenden Vertrag mit monatlichen Gebühren zwischen 7-10 Euro abschließe, könne dann über neue Handys vier Fernsehkanäle und zwei neue private bundesweite Hörfunksender empfangen. Zu den Fernsehanbietern zählt das ZDF und N24 sowie Angebote im Zusammenhang mit ProSiebenSat.1 und MTV. Die bundesweite Versorgung wird zunächst in den Ballungsräumen aufgebaut werden.
 
Inzwischen haben bis auf die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) in Schleswig Holstein – auch alle anderen deutschen Landesmedienanstalten eine Entscheidung zugunsten der MFD getroffen. [sch]

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