Sozialhilfeempfänger bekommt Fernseher bezahlt

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Fulda – Das Sozialamt muss die Kosten für den Kauf eines Fernsehers übernehmen, wenn der Sozialhilfeempfänger noch kein TV-Gerät hat.

Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf einen Fernseher. Wenn sie noch keinen haben, können sie ihn sich vom Sozialamt bezahlen lassen. Der Kreis hatte den Antrag des Mannes abgelehnt, der zuvor obdachlos war und kein TV-Gerät besaß.
 
Ein Fernseher mit Empfangsgerät wie etwa eine Satellitenschüssel gehöre in diesem Fall zur Erstausstattung der Wohnung, begründete das SG Fulda seine Entscheidung. Ein Ersatz für ein defektes Gerät dagegen müsse aus den laufenden Zuwendungen bezahlt werden.
 
SG Fulda, vom 08.09.2009, Az. S 7 SO 52/08
 [mw]

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38 Kommentare im Forum

  1. AW: Sozialhilfeempfänger bekommt Fernseher bezahlt Hallo, Solange er kein 1000 Euro Gerät mit mit zusätzlich einen HD Receiver bekommt finde ich dies in Ordnung. Grüße. Horst.
  2. AW: Sozialhilfeempfänger bekommt Fernseher bezahlt Andere Staaten töten ihre eigenen Landsleute, wir tun das nicht und stellen ihnen ein TV-Gerät zur Verfügung, wenn sie sich keines leisten können. Welches ist das humanere Land ? Steuergelder so auszugeben ist sinnvoller als Geldverschwendung(en), wie sie der BdSt jährlich bemängelt.
  3. AW: Sozialhilfeempfänger bekommt Fernseher bezahlt Man sollte die Wahl bekommen zwischen TV-Gerät und Netbook mit DSL-Light Internetzugang. Mit dem Computer kann man sich besser und unabhängiger informieren und gleichzeitig einige Amts- oder arbeitssuchendtechnische Erledigungen ausführen. Darum finde ich sollte man diese Wahl haben.
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