LFM verabschiedet neue Satzung für Bürgerfunk

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LFM) hat eine Neufassung der Satzung über die Förderung des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk beschlossen.

Das beschloss die LFM in ihrer Sitzung am Freitag, teilt die LFM mit. Die neue Satzung sei durch das am 15. Dezember 2009 in Kraft getretene Landesmediengesetz notwendig geworden. Mit der Neufassung würden Grundsätze und Ziele der künftigen Förderpraxis der LFM bestimmt. Die neue Fördersatzung tritt laut LFM am 1. Januar 2010 in Kraft.
 
Die Medienkommission beschloss außerdem eine Anpassung der Richtlinie über die Förderung des Bürgerfunks im lokalen Hörfunk, berichtet die LFM weiter. Sie enthalte Angaben über Art und Umfang der finanziellen Förderung von Projekten und Qualifizierungsmaßnahmen. Auch diese Richtlinie soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
 
„Wir haben die Fördersätze erhöht und die Antragstellung vereinfacht. Damit sind die Einstiegsvoraussetzungen für interessierte Bürger weiter erleichtert worden, selbst Programm machen zu können“, so Frauke Gerlach, Vorsitzende der LFM-Medienkommission.
 
Die LFM fördert eigenen Angaben zufolge nach dem Landesmediengesetz vorrangig Schul- und Jugendprojekte. Insgesamt stelle sie für die Förderung der Bürgermedien (Bürgerfunk, Ausbildungs- und Erprobungsfernsehen und Campus Radio) im Jahr 2010 drei Millionen Euro zur Verfügung. [ar]

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