ARD-Mediathek: Kulenkampff kritisiert Sieben-Tage-Regelung bei Filmen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Die WDR-Fernsehspielkoordinatorin Verena Kulenkampff übt Kritik an der Sieben-Tage-Regelung für ARD-Filme im Internet und damit am Rundfunkstaatsvertrag.

Kulenkampff kritisierte am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz der TV-Spielschefs, dass Filme wie jetzt seit neuestem der „Tatort“ nicht länger als sieben Tage in der Internet-Mediathek zur Verfügung stehen dürften. Darüber berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Die Fernsehspielkoordinatorin bezeichnete die Regelung als „irritierend“ für den Zuschauer, der dafür seine Gebühren entrichte und Anspruch auf mehr Verweildauer der Produktionen im Netz habe. So sei die ARD gezwungen, gleich nach sieben Tagen in die Weiterverwertung zu gehen. [ar]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: ARD-Mediathek: Kulenkampff kritisiert Sieben-Tage-Regelung bei Filmen Ja Frau Kuhlenkampff, vieleicht mal den Rundfunkstaatsvertrag lesen, ginge schon länger als 7 Tage: Rundfunkrechtlich dürfen die Rundfunkanstalten danach ihre Programme und Begleitinformationen nach der Sendung i.d.R. für sieben Tage zum Abruf bereit halten. Darüber hinausgehende Angebote sind zulässig, wenn sie in ein sog. Telemedienkonzept der Rundfunkanstalt aufgenommen sind und den neu eingeführten Drei-Stufen-Test absolviert haben (§ 11 f Abs. 4 RStV).
  2. AW: ARD-Mediathek: Kulenkampff kritisiert Sieben-Tage-Regelung bei Filmen Wieviel kostet dieser von den Privatlobbyisten durchgedrückte Drei-Stufen-Test.
  3. AW: ARD-Mediathek: Kulenkampff kritisiert Sieben-Tage-Regelung bei Filmen Der Link funktioniert leider nicht. Was hat es damit auf? Warum dürfen dann auch Magazine wie Monitor, Report, Frontal etc. nicht länger (evtl. sogar über Jahre) abgerufen werden? Gerade in solchen Sendungen aufgedeckte Skandale, oder auch Aussagen von Unternehmen und Personen hätten meist im Rückblick noch viel mehr Brisanz, da das Langzeitgedächtnis der Menschen oft aufgrund vieler neuer Eindrücke versagt.
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