RTL kontert: „DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen“

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Köln – Anders als von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) bemängelt, verstößt DSDS nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen – das meint jedenfalls RTL.

Richtig sei: RTL lege wie vereinbart alle Castingfolgen von DSDS der dafür zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung und Freigabe vor Ausstrahlung vor, informierte der Sender am Freitag.
 
„Die am Donnerstag von der KJM genannte Folge 1 der aktuellen Staffel hatte von der zuständigen FSF die Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag erhalten“, so RTL.
 
Der Sender zitiert die KJM, die selbst erst „nach intensiver Diskussion“ zu dem Schluss gekommen sei, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF „die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden.“ Der Sender sieht damit die Ausstrahlung der Folge als rechtens an. [fp]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: RTL kontert: "DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen" Diese Fernsehformate gehören verboten. Das ist billige Voyeurismusbefriedigung.
  2. AW: RTL kontert: "DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen" Die Grenzen des guten Geschmacks sind bei DSDS bei weitem (vielvielviel) überschritten. Naja, das wird halt nicht beurteilt. Man braucht es ja nicht sehen, ok. Denoch die es einschalten und zu Jugend gehören, werden genau durch diese Geschmacklosigkeit subtil zur eigenen Geschmacklosigkeit in der Persönlichkeitsbildung hin beeinflusst. Ok, nicht jeder und auf Anhieb, aber schleichend doch sehr viele.
  3. AW: RTL kontert: "DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen" "DSDS-Zuschauer kontern: DSDS verstößt gegen Jugendschutzbestimmungen"
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