GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Besitzer eines funktionsfähigen Fernsehers müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Besitzer eines funktionierenden TV-Gerätes müssen Rundfunkgebühren bezahlen. Das gilt auch, wenn der Nutzer kein DVB-T-Empfangsgerät mehr besitzt. Die Pflicht zur Zahlung an die GEZ endet erst, wenn der Besitzer das Gerät weggibt und dies der GEZ mitteilt. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil, über das die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet (Az.: VG 27 K 200/09).
 
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seit 1976 einen Fernseher besessen. Nachdem ihm im Juli 2005 das DVB-T-Empfangsgerät gestohlen worden war, hatte der Mann der Rundfunkanstalt mitgeteilt, künftig nur noch Radiogebühren zu bezahlen, da er in Berlin keinen Fernsehempfang mehr habe.
 
Das TV-Gerät wollte der Mann behalten, um es eventuell später wieder zu verwenden. Da die Anstalt diese Begründung nicht akzeptierte klagte er. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, maßgeblich sei allein, ob das Fernsehgerät funktionstüchtig sei. [mw]

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88 Kommentare im Forum

  1. AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert Müsste man dann nicht auch für ein abgemeldetes aber funktionstüchtiges Auto Kfz Steuer zahlen?
  2. AW: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert Du kannst mit einem abgemeldeten Auto auf privaten Grundstücken herumfahren solange es dir Spaß macht oder der Tank leer ist, das interessiert das Finanzamt nicht die Bohne. Aber wenn du mit dem Auto auf öffentlichen Straßen unterwegs bist dann musst du Kfz Steuer zahlen.
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