Tagesschau.de besteht 3-Stufen-Test der ARD

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Das ARD-Internetportal Tagesschau.de verstößt nicht gegen gesetzliche Rahmenbedingungen. Zu diesem Ergebnis kommt der NDR-Rundfunkrat.

Das ARD-Internetportal Tagesschau.de hält die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages ein. Zu diesem Ergebnis kommt der NDR-Rundfunkrat, nach einer Analyse des ARD-Angebotes.Wie Spiegel Online berichtet, soll Tagesschau.de den sogenannten Drei-Stufen-Test ohne Einschränkungen bestanden haben.
 
„Nach Abwägung aller Argumente neigt der NDR-Rundfunkrat der Auffassung zu, dass der qualitative publizistische Beitrag von Tagesschau.de die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt“, würde es in einer Vorlage des Rats für andere ARD-Gremien heißen, die Spiegel Online vorliege. Hauptkonkurrent Spiegel Online sieht in dieser Einschätzung des Rundfunkrates einen „Freifahrtschein“ für das ARD-Nachrichtenportal.
 
Die Öffentlich Rechtlichen müssen sich laut einer Forderung der EU einem sogenannten Drei-Stufen-Test unterziehen. Dieser soll klären, inwieweit öffentlich-rechtliche Online-Angebote die Aktivitäten privater Mitbewerber gefährden. Über ARD-Gemeinschaftsangebote müssen alle neun ARD-Rundfunkräte abstimmen. Die Verfahren müssen bis Ende August dieses Jahres abgeschlossen sein. [mw]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Tagesschau.de besteht 3-Stufen-Test der ARD Eigentlich bin ich ja ein Freund der ÖR Online Zusatzangebote und finde die "Gängelung" durch den Rundfunkstaatsvertrag (nur 7 Tage bei Mediatheken etc.) nicht gut; aber diese Meldung nach dem Motto: "Rauchen ist unschädlich, gez. Dr Marlboro" hätte man getrost in den Papierkorb beförden können.
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