Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von Roj TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht überprüft das Sendeverbot für den kurdischen Fernsehsender Roj TV. Die Bundesregierung hatte den Sender 2008 wegen Propaganda für die PKK verbieten lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch das Sendeverbot für den kurdischen Fernsehsender Roj TV überprüft. Der Sender mit Sitz in Dänemark war 2008 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verboten worden. Das Innenministerium hatte Roj TV (Der Tag) Propaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK vorgeworfen und Roj TV nach dem Vereinsgesetz verboten.
 
Der Sender wies den Vorwurf zurück und ging vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Roj TV-Anwalt Reinhard Marx sagte der Nachrichtenagentur DPA: „Der Bundesregierung obliegt nach Europarecht nicht die Kompetenz, den Sender zu verbieten.“ Ob noch am Mittwoch das Urteil fallen wird war offen. [mw]

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