Durchsuchung und Beschlagnahme nach Schwarz-Surfen

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Traunstein – In Bayern ist die Wohnung eines Mannes von der Polizei durchsucht worden, weil er ein offenes WLAN-Netz benutzt haben soll.

Nach einem Bericht des Branchenportals Golem.de ist das Netbook des Mannes beschlagnahmt worden. Des weiteren drohe ihm eine Geldstrafe, berichtet das Portal unter Berufung auf ein Internet-Blog eines Rechtsanwaltes. Nach Angaben des Rechtsanwaltes hatte der Mann von seinem Auto aus ein offenes WLAN-Netz genutzt. Das sahen zwei Polizeibeamte und stellten die Personalien des Mannes fest. Nach vier Wochen wurde der Mann vorgeladen. Daraufhin erfolgte die Haussuchung und die Beschlagnahme des Netbooks.
 
Die Strafverfolger berufen sich dabei auf Paragraf 89 des Telekommunikationsgesetzes, das den Missbrauch von TK-Anlagen unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Wuppertal hatte 2007 erstmals ein entsprechendes Urteil (22 Ds 70 Js 6906/06) gefällt und einen arbeitslosen Altenpfleger in einem ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. [mw]

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27 Kommentare im Forum

  1. AW: Durchsuchung und Beschlagnahme nach Schwarz-Surfen Warum man bei DSL Flatrates für unter 10 Euro noch freie WLANs schmarotzen muss, wird wohl auch für ewig ein Geheimnis bleiben.
  2. AW: Durchsuchung und Beschlagnahme nach Schwarz-Surfen Das kann nicht die ganze Geschichte sein... Woran will man von aussen beurteilen, ob jemand ein fremdes, offenes WLAN verwendet, oder einen öffentlichen Access-Point oder gar per UMTS surft?
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