Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Die Regelung verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Telekommunikationsgeheimnis.

Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig. Sie verletzt nach Ansicht des Ersten Senats das Telekommunikationsgeheimnis.
 
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Das Gericht kritisierte einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns“, der Rückschlüsse „bis in die Privatsphäre“ ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner bemängelten die Verfassungsrichter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
 
Der Gesetzgeber muss nun ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten „unverzüglich“ löschen lassen. Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Bei der jetzigen Regelung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsse ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfülle das deutsche Gesetz aber nicht.
 
Die Richter forderten ein strengeres Gesetz, das von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse. Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht „unkontrolliert“ in den Händen von Unternehmen liegen und von deren „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch von der Telekommunikation profitieren.
 
Seit 2008 werden Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Auf sie kann der Staat zum Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr zugreifen. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. [mw]

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35 Kommentare im Forum

  1. AW: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung Schön auch dass der ganze vorhandene Datenbestand sofort gelöscht werden muss. Da sollte doch eigentlich auf den Servern dann massig Platz für Moviez sein
  2. AW: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung Danke Gerhart Baum, daß Du solche Klagen immer wieder durchziehst. Du mußt noch lange weiterleben, wir brauchen dich !
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