Primacom verhandelt mit Kreditgebern und Investoren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die Primacom hat in einer Ad-Hoc Meldung eine „deutliche Erhöhung bzw. Verschärfung/Veränderung der Risikofaktoren für die Entwicklung des operativen Geschäfts“ bekannt gemacht.

Diese aktualisierte Einschätzung sei maßgeblich auf einen festgestellten gesteigerten Investitionsbedarf zurückzuführen, um die positiven Wachstumsprognosen des Vorjahres umsetzen zu können.
 
Die Umsetzung erfordert laut Primacom zusätzliche Finanzmittel, für deren Bereitstellung auch eine „kurzfristige Verständigung mit den bestehenden Kreditgebern des Unternehmens erfolgen muss.“ Sollte dies nicht gelingen, könne dies zu einemgeringeren Wachstum oder zu einer Verschlechterung der Marktposition führen. Als weiteren Faktor für die aktualisierte Einschätzung der Risikofaktoren nennt das Unternehmen die Veräußerung der Tele Columbus GmbH Ende Dezember 2009 an ein Unternehmen, das nicht mit der Primacom verbunden ist.
 
Weiterhin strebe das Unternehmenbis Mitte 2010 eine Verständigung mit seinen Kreditgebern über die langfristige Fremdkapitalstruktur der Gesellschaft
an, da zu diesem Zeitpunkt Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditgebern
fällig würden, die die Primacom nach gegenwärtigem Stand nicht ohne
eine Einigungüber Termin oder Höhe der Zahlungen leisten könne.
 
Laut Primacom haben die Kreditgeber ihre Bereitschaft signalisiert, die Gesellschaft bzw. die Unternehmensgruppe gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen.
 
Die Primacom ist seit 1998 als Kabelnetzbetreiber im Multimedia- und Telekommunikationsmarkt aktiv und verfügt laut eigenen Angaben über rund eine Million angeschlossene Haushalte in Deutschland. Das Unternehmen ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie auch in zahlreichen westdeutschen Schwerpunktregionen präsent.
 
Eine Ad-Hoc Meldung enthält zur sofortigen Veröffentlichung bestimmte Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-Hoc Meldung ergibt sich aus § 15 WpHG.
 [mw]

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