Streit um „Tatort“-Vorspann

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Bild: Destina - Fotolia.com
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München – Im Rechtsstreit um den Vorspann der ARD-Krimiserie „Tatort“ wollen der Bayerische und der Westdeutsche Rundfunk möglicherweise in die nächste Instanz gehen.

Das Landgericht München hatte am Mittwoch entschieden, dass eine Grafikerin, die den berühmten Vorspann der Krimireihe nach eigenen Angaben entworfen hat, bei der Ausstrahlung der Serie als Urheberin genannt werden muss.
 
„Weder der BR noch der WDR wusste bis zum vergangenen Jahr von der Klägerin und ihrer Beteiligung am Vorspann“, teilte der Bayerischen Rundfunks am Freitag mit. Die ARD-Anstalten wollen laut eigener Aussage die Urteilsbegründung abwarten und dann eventuell in Berufung gehen.
 [mw]

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5 Kommentare im Forum

  1. AW: Streit um "Tatort"-Vorspann ... müssen unsere Gerichte wirklich mit so etwas weiter belastet werden? Da der Vorspann sicherlich nicht vom Himmel gefallen ist muss den ja jemand erstellt haben; und da ist es bestimmt nicht zu viel verlangt auch mit dem Namen erwähnt zu werden. Auf der anderen Seite geht es ja auch noch ums Geld. aber bitte, ein kleines "update" zu den paar tausend Mark die es damals für die Arbeit gegeben hat macht die Sender nicht arm. Was wär der Tatort ohne den Vorspann ... ein 911er ist ja auch nicht ohne Boxer-Motor vorstellbar.
  2. AW: Streit um "Tatort"-Vorspann [Ironiemodus] Und wovon sollen die ganzen armen Rechtsanwälte, Richter (und im Strafprozess) Staatsanwälte denn leben? Normalerweise geht das so aus: Der Kläger erhält € 2000; Prozesskosten € 10000 [/Ironiemodus]
  3. AW: Streit um "Tatort"-Vorspann Was ist eigentlich, wenn der Name zwar im Abspann vorkommt, aber die Ausstrahlung vorher abgebrochen wird?
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