Keine Rundfunkgebühren für Arbeitszimmer-PC

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kassel – Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Das gilt aber nur wenn der Eigentümer schon für andere private Geräte bezahlt.

Für einen PC mit Internetanschluss im häuslichen Arbeitszimmer müssen keine extra Rundfunkgebühren bezahlt werden. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel.
 
Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, wollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Gebühren kassieren. Dabei zeigen sich die Rundfunkanstalten nach eigener Meinung noch kulant, da sie für Computer als „neuartige Rundfunkgeräte“ nur die Gebühren für den Radioempfang berechnen.
 
Im vorliegenden Fall verlangte der Hessische Rundfunk 16,56 Euro pro Quartal von einem selbständigen Informatiker. Dieser hatte im Keller seines Einfamilienhauses ein Arbeitszimmer mit Computer. Der VGH entschied nun, dass der PC gebührenfrei ist.
 
Voraussetzung dafür sei laut Rundfunkstaatsvertrag, dass bereits für ein anderes Gerät auf dem gleichen Grundstück Gebühren gezahlt werde. Nur für Radios und TV-Geräte werde bei gewerblicher Nutzung auch weiterhin eine gesonderte Gebühr fällig. Ob ein PC überhaupt ein „neuartiges Rundfunkgerät“ ist, ließen die Kasseler Richter ausdrücklich offen. [mw]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: Keine Rundfunkgebühren für Arbeitszimmer-PC Dumm gelaufen für den HR. Zumindest sollte man von Rechtsanwälten der ÖRR erwarten das sie zumindest wissen was im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht: Schließlich wurden damit mal wieder sinnlos Gebührengelder verbraten! Der Wortlaut des Urteils lautet übrigens: Wichtig dabei ist auch, dass hierbei auch noch nicht entschieden wurde ob PC's überhaupt "neuartige Rundfunkempfänger" sind. Da steht ein Urteil noch aus. Hierzu auch die Presseinformation des Verwaltungsgerichtshofs Kassel Juergen
  2. AW: Keine Rundfunkgebühren für Arbeitszimmer-PC Leider haben die Richter nicht darüber entschieden, ob der Internetrechner ein "neuartiges Rundfunkgerät" darstellt. In einem ganz ähnlichen Fall, wo eine Diplomübersetzerin zuhause mit einem Computer mit Internet-Anschluss arbeitete, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig, dass die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss gelte: Urteil des VG Braunschweig (4 A 188/09) | VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC - gefunden bei kostenlose-urteile.de
  3. AW: Keine Rundfunkgebühren für Arbeitszimmer-PC Was anderes können die Gerichte auch bei einer Gemängelage aus Privat- und Gewerblich nicht urteilen. Offen ist da immer noch der gewerblich genutzte PC in eigenen, von der Privatwohnung unabhängigen Gebäuden. Wobei das auch sehr grenzwertig ist. Habe sowieso noch nie kapiert, dass Gewerbliche extra zur Kasse gebeten werden, denn zu 99,9% arbeiten in deutschen Gewerbebetrieben ausschließlich Leute, die privat schon ihre Gebühren bezahlen. Die einzige Ausnahme, die ich da sehe, sind die handvoll von Gewerblichen, die Public Viewing bzw. Listening anbieten und die müssten sowieso anderes tarifiert werden. Juergen
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