Leipzig – Vor dem Landgericht Leipzig haben sich die VG Media und eine sächsische Antennengemeinschaft mit einem Vergleich geeinigt.
Die Antennengemeinschaft muss nach dem Urteil (AZ: 05 O 3616/09) Lizenzentgelte für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen zahlen, teilt die VG Media mit. Zudem muss ein Schadensersatz von 4 000 Euro an die Verwertungsgesellschaft gezahlt werden.
Die Antennengemeinschaft hatte den Abschluss eines Lizenzvertrags mit der VG Media und die Zahlung von Lizenzentgelten verweigert. Dabei berief sie sich darauf, dass ihre Mitglieder Bruchteilseigentümer der Antennenanlage seien. In dem Vergleich hielt das Gericht fest, dass die Antennengemeinschaft unabhängig von ihrer Organisationsform als urheberrechtliche Nutzerin verantwortlich ist. Auch das Landgericht Erfurt hatte 2009 festgestellt, dass Antennengemeinschaften Kabelnetzbetreiber sind und Lizenzentgelte zahlen müssen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [cg]
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